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Recherche im Büro der Kommission für Provenienzforschung

von Elisabeth Schroll

Rückseite des Genrebildes von Franz Skarbina „Junge Frau bei der Handarbeit“ (1888)
Rückseite des Gemäldes aus dem Auktionshaus

Nach der Anfrage von Sibylle Ehringhaus identifizierte zunächst der Vergleich des Stempels mit einer internen Stempelkartei diesen als Markierung des österreichischen Bundesdenkmalamts (BDA) aus der Zeit von etwa 1920 bis 1934. Die Datierung war möglich, da das BDA zwischen 1934 und 1945 die Namen Zentralstelle für Denkmalschutz bzw. Institut für Denkmalpflege führte. Die Behörde dokumentierte mit solchen Stempeln beispielsweise die bereits erfolgte Sichtung eines Kunstwerks nach dessen Anmeldung zur Ausfuhr aus Österreich.

Nun verblieb noch die Recherche zum handschriftlich aufgebrachten Namen „Jäkel“ auf der Rückseite des Gemäldes in den Unterlagen des BDA.

Das noch heute gültige österreichische Ausfuhrverbotsgesetz regelt die Genehmigungspflicht der Ausfuhr von Kunstgegenständen aus Österreich durch das BDA. Insbesondere ab dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich suchten viele Verfolgte um eine Ausfuhrgenehmigung an, entsprechend groß ist dieser Archivbestand des BDA. Ein entsprechender Antrag durch eine AntragstellerIn namens Jäkel (auch in Schreibweisen Jäckel, Jekel, Jeckel etc.) fand sich nicht.1 Im Bestand Restitutionsmaterialien, d. h. personenbezogenen Unterlagen, die Entzugsmaßnahmen und/oder Dokumente zu Rückstellungsverfahren dokumentieren,2 lagen ebenfalls keine Archivalien zu einer Person namens Jäkel vor.

Wohnungsanforderungsakten enthalten Unterlagen zu Verfahren, welche ab 1922 als Maßnahme zur Eindämmung der Wohnungsnot getroffen wurden. Große Wohnungen konnten auf amtliche Verfügung zwangsweise geteilt werden – das Vorhandensein einer Kulturgutsammlung und die Zugänglichkeit dieser für die Öffentlichkeit konnten eine solche Teilung jedoch verhindern.3 Entsprechend kontrollierte das Bundesdenkmalamt Existenz und Qualität einer angemeldeten Sammlung – offenbar jedoch nicht für jemanden mit Namen Jäkel.

Hingegen lieferte die Suche auf www.findbuch.at, einem Online-Instrument des Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus, das Datensätze zu Materialien in öffentlichen Österreichischen Archiven enthält, zahlreiche Ergebnisse für Personen des Namens Jäkel in diversen Schreibweisen. Insbesondere Vermögensanmeldungen, die als jüdisch verfolgte Personen ab 1938 abzugeben verpflichtet waren, sind hier zahlreich vorhanden. Die betreffenden Personen mussten bei einem Vermögen ab 5.000 RM ihr gesamtes Vermögen detailliert auflisten,4 was für die Provenienzforschung von unschätzbarem Wert ist, da Einzelobjekte so ehemaligen Sammlungen zugeordnet werden können, sofern diese gelistet sind. Allerdings war eine Einsichtnahme in die Archivalien durch pandemiebedingte Schließungen leider nicht möglich. In ‚normalen Zeiten‘ wäre dies ein nächster Schritt gewesen.

Die vorgenannten Recherchen sind hier nur als Beispiel zu verstehen – jede Anfrage erfordert die Einsichtnahme in unterschiedliche Archivbestände und je nach bestehender Informationslage können recherchierte Informationen als relevant eingestuft oder ausgeschlossen werden. Exemplarisch bilden sie jedoch gut die Zusammenarbeit zwischen Kunsthandel und Behörden ab.


1 vgl. BGBl. 533/1923.

3 vgl. BGBl. 873/1922.

4 vgl. Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938, RGBl. 1938 I, S. 414.


Elisabeth Schroll war 2020 als Praktikantin im Büro der Kommission für Provenienzforschung beschäftigt und widmet sich auch weiterhin diesem Forschungsfeld, unter anderem in freier Mitarbeit bei der Kommission für Provenienzforschung.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
retour (14. April 2021). Recherche im Büro der Kommission für Provenienzforschung. RETOUR. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/tog1


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