von Anneke de Rudder
Mit den Archiven und den Archivreisen war es so eine Sache in den letzten Monaten. Kurz waren die Zeitfenster, knapp die Plätze in luftigen Lesesälen. Umso schöner, wenn ein Besuch ertragreich war. So geschehen im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig, bei der Suche in Mitgliedsakten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die Provenienzforscherin recherchierte zu Antiquariaten und Auktionshäusern, bei denen wissenschaftliche Bibliotheken in der NS-Zeit große Mengen Autographen und Bücher ankauften. Über das Ausmaß der Einbindung dieser Firmen in den Handel mit NS-Raubgut ist nach wie vor wenig bekannt. Was hatten sie für Spielräume, inwieweit profitierten sie von NS-Unrecht? Wie sahen ihre Beziehungen zu den Bibliotheken aus? Dies zu beantworten, bleibt der Grundlagenforschung überlassen, etwa der großartigen Arbeit von Edda Bruckner über Karl & Faber. Dieser Blog-Eintrag bündelt nur ein paar Impressionen zu Verhaltensmustern, Fundstücke voller Fragen.
Vorab kurz etwas zum Hintergrund – mit Dank an das Sächsische Staatsarchiv für die detaillierte Beschreibung: Der traditionsreiche „Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig“ betrieb ab 1933 aktiv seine sogenannte Gleichschaltung und entwickelte ein antisemitisches Profil. Der Verein schloss jüdische Mitglieder aus, beteiligte sich an der Säuberung des Literaturkanons und der Arisierung des Buch- und Verlagswesens. Seine Eingliederung in die Reichsschrifttumskammer (RSK) 1933 wurde wegen der ausländischen Mitglieder zunächst wieder zurückgenommen, ab 1936 gehörte der Verein zur Gruppe Buchhandel in der RSK und war personell und strukturell eng mit der Kammer verknüpft. Im Bestand des Sächsischen Staatsarchivs zum Börsenverein liegen über 22.000 Einzelakten von Firmen, die u.a. Fragebögen, Unterlagen zu Mitgliedschaft, Adressbuch, Inhaberwechsel und Sortiment enthalten.

Impression 1: Nur nichts falsch machen
Viele Bibliotheken und andere Institutionen, die sich vor geplanten Ankäufen absichern wollten, fragten ab 1933 lieber beim Verein nach. War eine Firma seriös, war sie „ein rein arisches Unternehmen“, mit dem man beruhigt in Geschäftsbeziehungen treten konnte? Meist war die Antwort klar, aber es gab auch Grauzonen, zum Beispiel „ein rein jüdisches Unternehmen, dem ausnahmsweise gestattet wurde, sich bis auf weiteres im Bereiche der Kulturkammergesetzgebung zu bestätigen“ oder einen „jüdisch versippten“ Inhaber, der die „jederzeit widerrufliche Genehmigung erhalten [hatte], als Antiquar tätig zu sein.“ Was bewirkten solche Auskünfte? Kauften Bibliotheken weiter bei diesen Firmen ein – und falls ja, änderte das Wissen um deren heiklen Status ihre Geschäftsgebaren? Oder warteten sie lieber ab? Spätestens 1939 war das Herausdrängen der Unerwünschten ohnehin abgeschlossen, weitere Anfragen erübrigten sich.
Impression 2: Nur aus Verpflichtung
Ein bekannter Antiquar, Parteimitglied, beschwerte sich 1935 über Neuregelungen zu Versteigerungen, die vor allem „nichtarischen Antiquaren“ zugutekämen. Und fügte einen persönlichen Brief über einen Konkurrenten am selben Ort hinzu: „Ich fühle mich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass X seit zwei Jahren verheiratet ist, und zwar mit einer Jüdin und dementsprechend ist auch sein Kundenkreis. Da ist nichts von der Bejahung unseres heutigen Staates zu merken und auch nichts von Mithilfe, das wahrhaft deutsche Schrifttum zu verbreiten. Dies teile ich Ihnen nicht mit aus Gründen der Gehässigkeit oder des Neides, sondern deshalb, weil ich mich dazu verpflichtet fühle.“ Ende desselben Jahres wurde X aus der RSK ausgeschlossen. Ab 1937 gehörte er indes wieder dazu. Ein kurzer Aktenvermerk von 1938 könnte die Erklärung für den Wandel sein: „War versippt (geschieden).“ Was waren die Spielräume dieses Händlers, zwischen Denunziation, innerer Ablehnung und Anpassung?
Impression 3: Nur in deutsche Hände
Der Leiter eines international tätigen Antiquariats mit leitenden Funktionen in Verein und Kammer, Parteimitglied seit 1940, beantragte Ende 1943 eine Reise in die Niederlande. Seit 20 Jahren kaufe er dort ein und müsse dies dringend fortsetzen, da „sehr wesentliche Dinge [..] besonders nunmehr nach Zerstörung so vieler Bibliotheken als deutsches Kulturgut unbedingt in deutsche Hände kommen müssen.“ Bemerkenswert ist der selbstverständliche Anspruch auf „deutsches Kulturgut“ im besetzten Nachbarland. Was hatten die niederländische Firmen dem entgegenzusetzen? Der Börsenverein erhielt 1941 eine Beschwerde über einen Amsterdamer Antiquar, der von versuchter Abwehr zeigt: „Unsere letzte Mahnung vom 13.12.1940 […] sandte uns die Firma mit einem handschriftlichen Vermerk zurück: ‚Durch Ihren jähen Einfall in unsere Lande haben Sie vieles vernichtet und desorganisiert.‘“ Was mag auf diese Meldung gefolgt sein? Gab es ab 1941 noch Geschäftsbeziehungen auf Augenhöhe? Wie sind die großen Erwerbungen deutscher Institutionen in den besetzten Niederlanden einzustufen?
Mit Fragen dieser Art, dankbar für die anregende Verunsicherung eines gelungenen Archivaufenthalts, fuhr die Provenienzforscherin wieder nach Hause – zurück ins Home Office.
Anneke de Rudder ist Mitarbeiterin der Arbeitsstelle Provenienzforschung – NS-Raubgut an der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
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