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Übernahme von „Problemkontexten“ im Zuge der Museumsprofilierung zu DDR-Zeiten am Beispiel der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen

von Tina Oppermann

Die Staatlichen Ethnographischen Sammlungen (SES) sind der Zusammenschluss der drei sächsischen Völkerkundemuseen in Dresden, Leipzig und Herrnhut und seit 2010 Teil der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Das Herrnhuter Museum fällt aufgrund unterschiedlicher Faktoren aus dem hier behandelten Kontext heraus, sodass es zwei Museen mit einem gesamten aktuellen Volumen von etwa 300.000 Objekten zu betrachten gilt.

Bei der Betrachtung von Museumsgütern, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Rahmen der so genannten Museumsprofilierung zwischen Institutionen überwiesen wurden, werden in der Regel die 1950er Jahre als Beginn dieser Praxis angesehen¹. Eine schriftlich festgelegte Regelung dazu ist allerdings erst in den letzten Jahren der DDR zu erkennen, als in den Verordnungen über den Staatlichen Museumsfond der DDR vom 12.04.1978 und 16.10.1980 festgelegt wurde, dass „Museen zur Durchsetzung kulturpolitisch oder wissenschaftlich notwendiger Maßnahmen museale Objekte und Sammlungen durch Vereinbarung unentgeltlich übertragen können [sollten]“².

Als überregional bedeutende Völkerkundemuseen erhielten das Dresdner und das Leipziger Museum zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Eingänge aus anderen Institutionen der DDR. Bei welchen davon es sich konkret um Vorgänge im Rahmen der Museumsprofilierung handelte, ist kaum eindeutig feststellbar. Es befanden sich unter den Abgebenden alle denkbaren Bewahrer (außereuropäischer) völker- oder volkskundlicher Objekte: Heimat- und Naturkundemuseen, urgeschichtliche und verschiedene universitäre Sammlungen, Kreismuseen, Schloss- und Burgmuseen, Stadt- und staatliche Museen sowie Spezialmuseen wie Post-, Armee- oder Schulmuseen. Doch nicht nur in Hinblick auf die Einliefer*innen handelt es sich bei den Eingängen des betrachteten Zeitraums um eine heterogene Ansammlung von Objekten. Durch die unterschiedliche Art der Einrichtungen bestand bei Übernahme auch ein sehr differenzierter wissenschaftlicher Bearbeitungsstand der Kulturgüter. In manchen Fällen wurden genaue Angaben zu Herkunftsregionen und -ethnien, zu Verwendungszweck, Sammelkontext und Einschätzung des Einzelstücks in Vergleich zu Geschichte und Qualität der Gesamtheit derartiger Stücke übernommen, wohingegen andere Male die (von vorherigen Besitzer*innen vergebene) Bezeichnung des Objektes alles an überlieferter Information war. Auch in Bezug auf Umfang und Häufigkeit der eingegangenen Konvolute der Institutionen herrschen große Differenzen: So lassen sich in den Akten der SES beispielsweise sieben Vorgänge mit insgesamt über 400 Objekten aus dem Landesmuseum für Vorgeschichte Halle/Saale nachweisen, wohingegen etwa vom Stadtmuseum Löbau ein einziger Vorgang mit nur zwei eingehenden Objekten zu finden ist.

Da innerhalb der Eingänge aus anderen Institutionen auch eine große Spannbreite an Material- und Objektgruppen, Epochen und kulturellen Kontexten vorliegt, können bei den Übernahmen auch verschiedene Unrechtkontexte der Provenienzforschung eine Rolle spielen. Ethnographika von Sammler*innen im Dienst ehemaliger deutscher Kolonien sind auf koloniale Unrechtkontexte zu untersuchen, Eingänge in die Vorgängerinstitutionen vor 1945 können NS-Unrecht beinhalten und sämtliche Übernahmen aus Kreismuseen und anderen nach heutigem Wissen selbst in SBZ- und DDR-Unrecht verstrickte Anstalten können im Zuge der Bodenreform oder des „illegalen Verzugs“ aus der DDR beschlagnahmtes Gut enthalten. Gerade Letztere können in wenigen Fällen schon direkt bei der Akteneinsicht erkannt werden. So ist beispielsweise in einem Übergabeprotokoll der Städtischen Kunstsammlungen Görlitz erwähnt, dass diese die abgegebenen Objekte irgendwann nach 1945 von der Volkspolizei aus ehemaligem Privatbesitz erhielten.

Wissenschaftliche Sammlungsdokumentation Museum für Völkerkunde Dresden, Auszug einer ehem. Karteikarte der Städtischen Kunstsammlungen Görlitz aus den Erwerbsakten (© Staatliche Kunstsammlungen Dresden)
Wissenschaftliche Sammlungsdokumentation Museum für Völkerkunde Dresden, Auszug einer ehem. Karteikarte der Städtischen Kunstsammlungen Görlitz aus den Erwerbsakten (© Staatliche Kunstsammlungen Dresden)

Auf einer Auflistung der Übergabe durch die Staatliche Galerie Moritzburg Halle/Saale sind einzelne Objekte unterstrichen und der Vermerk „[d]ie in der Aufstellung rotunterstrichene Objekte sind aus der Bodenreform geborgen…“ hinzugefügt.

Wissenschaftliche Sammlungsdokumentation GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig, Auszug Aktenstück 1953/24 (© Staatliche Kunstsammlungen Dresden)
Wissenschaftliche Sammlungsdokumentation GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig, Auszug Aktenstück 1953/24 (© Staatliche Kunstsammlungen Dresden)

Die betroffenen Güter sind sogar namentlich erwähnt. Auch das Feudalmuseum Schloss Wernigerode im Harz weist in einem Schreiben explizit auf einen Unrechtkontext hin: “Wir haben außer diesen Münzen von Privatsammlern bei der Vermögenseinziehung noch Waffen und sonstiges übernommen”. Leider gibt es in Gesamtheit gesehen nur recht wenige solcher konkreten Hinweise auf zu untersuchende Unrechtkontexte, eine Vielzahl von Übernahmen lässt überhaupt keine Rückschlüsse auf die Vorprovenienzen zu.

Daraus ergibt sich, dass sämtliche im betrachteten Zeitraum übernommenen Objekte und Konvolute, die keine Angaben zur Vorprovenienz mitgeliefert bekamen, heute nochmals geprüft werden müssen. Zum einen bedeutet das, eine Unzahl an Objekten während der noch im Gange befindlichen Inventuren auf Provenienzmerkmale zu prüfen, und zum anderen, die übergebenden Institutionen zu kontaktieren und Aktenmaterial zu erfragen. Da gerade die zahlreichen kleinen Spezial- und Heimatmuseen in der Regel nicht mehr existieren, haben die Rechercheur*innen entweder Glück und eine direkte Nachfolgeinstitution (etwa ein allgemeines Stadtmuseum) hat die Inventare mit übernommen, oder sie haben Pech, da es keine entsprechenden Institutionen mehr gibt und die Inventare und Akten auch bei keiner städtischen Behörde oder ähnlichem aufbewahrt werden. Hinzu kommt das generelle Problem, mit dem sich viele kulturelle Einrichtungen konfrontiert sehen: Akten und Inventare sind im Zweifelsfall erst nach 1945 erhalten, da ältere im Zweiten Weltkrieg auf die ein oder andere Art verloren gingen.

Es ist also eine zeitlich und kommunikativ aufwändige Recherche, die hinter all den Übernahmen aus ehemaligen Institutionen auf dem Gebiet der DDR steckt. Doch wenn tatsächlich ausgeschlossen werden soll, dass sich in einem Verbund wie den Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen versteckte Unrechtkontexte befinden, dann ist dieser Aufwand unumgänglich und gesellt sich neben die anderen zu untersuchenden, teils viel prominenteren und besser durch Grundlagenforschung fassbaren Kontexte wie NS-Unrecht und Bodenreform/“Schlossbergung“.


1 Vgl. z.B. Deusing/Gnad: Können Museen die im Zuge der Profilierung in der DDR verlorenen Exponate zurückerhalten?, in: Neue Justiz, Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung in den Neuen Ländern, 1 05, 59. Jg., S. 7.

2 Ebd. S. 8.


Tina Oppermann ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Provenienzforschung im Daphneprojekt an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Staatliche Ethnographische Sammlungen Sachsen (tina.oppermann@skd.museum).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
retour (7. September 2021). Übernahme von „Problemkontexten“ im Zuge der Museumsprofilierung zu DDR-Zeiten am Beispiel der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen. RETOUR. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/togl


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