Martin Schönemann und Dr. Hugo Zwillenberg – Kunstbesitz in Emigrantenakten im Bestand der Vermögensverwertungsstelle

von Stella Baßenhoff und Johanna Heil

Im Bestand der Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg (OFP) sind Akten von emigrierten Jüdinnen und Juden überliefert. Sie beinhalten die Dokumente der für die Verwertung zuständigen Finanzbehörde und führen somit auch Kunstbesitz. Zwei Beispiele aus diesem Bestand, die wir innerhalb des sogenannten OFP-Projekts am Brandenburgischen Landeshauptarchiv untersuchen, veranschaulichen, wie Kunstwerke und ihre systematische Verwertung in den Akten überliefert sein können.

Martin Schönemann – Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 34454

In der Akte des Berliner Kunst- und Teppichhändlers Martin Schönemann (1887–1969) lässt sich die Beschlagnahme und Verwertung von 16 Gemälden nahezu lückenlos nachvollziehen. Kurz nachdem Schönemann am 15. März 1939 die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt worden war,[i] teilte die Gestapo München dem Finanzamt Moabit-West auf Anfrage mit, dass 15 Bilder bei dem Spediteur Josef Felix in Wien „sichergestellt“ wurden. Das Finanzamt kontaktierte daraufhin den Spediteur sowie die Gestapo in Wien vor allem mit dem Ziel, mehr zu ihrem Wert zu erfahren und erhielt alsbald eine Aufstellung.

Abb. 1.: Aufstellung der 15 bei dem Spediteur Josef Felix in Wien lagernden Gemälde von Martin Schönemann, 1. Juli 1939, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 34454, Bl. 20.

Ende 1939 beauftragte die Berliner Finanzbehörde die Gestapo in Wien, die „[…] Gemälde von einem Sachverständigen auf ihren tatsächlichen Verkaufswert abschätzen zu lassen u. an einen Gemäldehändler in Kommission zu geben.“ Im April 1940 erhielt die Behörde von der Gestapo die Rückmeldung, dass Dr. Otto Reich, der Direktor der Bibliothek der Akademie der Künste Wien, die Werke auf 5.000 RM schätzte und beabsichtigt werde, den Kunsthändler August Eymer mit dem Verkauf zu beauftragen. Somit waren darunter keine Kunstwerke mit einem Wert über 1.000 RM, die nach der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ der Ankaufsstelle für Kulturgut in Berlin hätten angeboten werden müssen. Einer freihändigen Veräußerung stand nichts mehr im Weg.[ii]

Eigentumsansprüche von dritter Seite verzögerten jedoch die Verwertung. Erst im Juli 1940 – inzwischen war der Besitz Schönemanns offiziell „dem Reich verfallen“[iii] – wurden diese zurückgewiesen und das Finanzamt Moabit-West instruierte die Gestapo Wien umgehend bezüglich des weiteren Vorgehens: „Sie [Die Gemälde, Anm. d. V.] unterliegen infolgedessen [des Vermögensverfalls, Anm. d. V.] der Verwertung durch mich. Nach meinen Richtlinien ist die Verwertung im Wege der Amtshilfe durch das örtlich zuständige Finanzamt zu betreiben. Ich habe infolgedessen dem Finanzamt Innere Stadt-Ost in Wien den Auftrag erteilt, die Gemälde zur Versteigerung zu bringen und den Erlös an meine Finanzkasse Moabit-West zu überweisen.“

Während in dem von der Berliner Finanzbehörde geführten Aktenteil lediglich Einzahlungsbelege und Kassenanweisungen auf die angeordnete Versteigerung der Gemälde hinweisen, finden sich in der gleichen Akte die überlieferten Unterlagen des Finanzamts Innere Stadt-Ost Wien mit weiteren wichtigen Informationen: Insgesamt 16 Gemälde kamen bis Juni 1941 im Dorotheum in Wien zur Auktion, wovon 15 deckungsgleich mit der Liste des Spediteurs sind. Mit der Überweisung des Versteigerungserlöses endet die Verwertung und somit auch die Überlieferung in dieser Quelle.

Abb. 2: Liste des Finanzamts Innere Stadt-Ost Wien zu 16 bei dem Dorotheum in Wien zwangsversteigerten Gemälden, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 34454, Bl. 223-224.

 

Abb. 3: Abrechnungsbeleg des Dorotheums über die 16 versteigerten Gemälde, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 34454, Bl. 225.

 

Dr. Hermann Hugo Zwillenberg – Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516

Abb. 4: Links Hugo Zwillenberg, in: Zeitbilder 33/1929, Beilage zur Vossischen Zeitung, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Stand 17.03.2022.

Der Jurist Dr. Hermann Hugo Zwillenberg (1885–1966) musste bereits 1933 als Teilhaber der Firma Hermann Tietz & Co ausscheiden und verließ Deutschland 1939. Im Januar 1943 meldete das Oberkommando des Heeres (OKH) beim OFP Ansprüche auf Kunstobjekte aus dessen Eigentum an.

Abb. 5: Anschreiben OKH an OFP Berlin-Brandenburg 8. Januar 1943, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516, Bl. 3a.
Abb. 6: Anschreiben OKH an OFP Berlin-Brandenburg am 26. Januar 1943, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516, Bl. 7.

Die Akte überliefert eine rege Kommunikation zwischen Heer, OFP und Hitlers Sonderbeauftragten für das Führermuseum Linz. Das Vermögen Hugo Zwillenbergs wurde im November 1943 auf Grund der „11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz“[iv] durch das Reichssicherheitshauptamt in einem Feststellungsbescheid als „verfallen“ erklärt, so dass die Vermögensverwertungsstelle auf „legalem“ Weg die Verwertung vornehmen konnte. Die Familie Zwillenberg[v] musste im März 1939 in die Niederlande auswandern und ihr Haus am Hohenzollerndamm 100/101 zurücklassen; im Dezember 1938 wurde der Verkauf des Hauses an den Reichsfiskus Heer erzwungen.

Am Hohenzollerndamm waren die oben genannten Kunstobjekte ursprünglich verortet. Zum Zeitpunkt der Anfrage des Oberkommandos des Heeres 1943 befanden sie sich aber schon an verschiedenen Heeresstandorten: angeblich in einer „Offiziersheim-Speiseanstalt“ und einem Geräte-Lager. Einzig die Bronzeplastik von August Gaul verblieb am Hohenzollerndamm. Im Oktober 1943 schätzte der Sachverständige Ludwig Schmidt-Bangel die Objekte an den unterschiedlichen Standorten.

Abb. 7: Schätzliste Ludwig Schmidt-Bangel, 23. Oktober 1943, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516, Bl. 27 + Rückseite.

Aufgrund des „Führervorbehaltes“ wurde schon zuvor Hermann Voss, Direktor der Staatlichen Gemäldegalerie Dresden und Sonderbeauftragter für Linz, eine Mitteilung über die Kunstobjekte gemacht, der daraufhin sein Interesse an den Gemälden und der Bronzeplastik bekundete.

Abb. 8: Schreiben Hermann Voss an OFP Berlin-Brandenburg bzgl. der Ölgemälde, Bronzeplastik u. Möbel, 6. November 1943, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516, Bl. 33 + Rückseite.

Die Bronzeplastik von August Gaul wurde daraufhin durch die Speditionsfirma Fritz Roth im Dezember 1943 an den Sonderauftrag Linz gesandt – nicht nach Dresden, sondern aufgrund des Kriegsverlaufes in einen Auslagerungsort: das Kunstdepot im Stift Hohenfurth. Die vier Ölbilder waren nicht dabei. Laut Aussage des Oberkommandos des Heeres seien sie Ende November 1943 verbrannt.[vi] Die Möbel wurden für 510 RM an das OKH verkauft und verblieben in dessen Besitz.[vii]

Mit Hilfe einer von der Zwillenberg-Stiftung Bern zur Verfügung gestellten Fotografie konnten wir zwei der vier Ölgemälde, die in der OFP-Akte dokumentiert sind, identifizieren. Es handelt sich dabei um eine Fotografie aus dem Privatbesitz der Familie Zwillenberg, auf der ein Gemälde zu einer Tierfabel nach Phaedrus (adaptiert von Jean de la Fontaine) von Paul Meyerheim – das von Schmidt-Bangel lapidar als „Geflügelhof“ bezeichnet wurde – und das „Große Stillleben mit Schwan“ von Albert Hertel zu sehen sind. Diese befanden sich im Speisezimmer des Hauses am Hohenzollerndamm 100 / 101.

Abb. 9: Vermutlich Speisezimmer Hohenzollerndamm 100/101 mit Gemälde “Stillleben mit Schwan” von Albert Hertel links und Paul Meyerheim „Tierfabel“ rechts. Mit freundlicher Genehmigung der Zwillenberg-Stiftung, Bern.

Nächste Schritte

Die beiden Beispiele machen deutlich, dass es sich bei dem Bestand der Vermögensverwertungsstelle um Täterakten handelt. Inzwischen führen wir weitere Recherchen in anderen Archivbeständen, Datenbanken und online abrufbaren Quellen durch.


[i] Reichsanzeiger Nr. 65, 17.03.1939.

[ii] Vgl. RGBl. 1938, S. 1711; RGBl. 1939, S. 37.

[iii] Reichsanzeiger Nr. 134, 11.06.1940.

[iv] Vgl. RGBl. I, S. 722.

[v] Dazu zählen seine Ehefrau Regina Elise Zwillenberg, geb. Tietz (1896–1986), und die Kinder Lutz Oscar Zwillenberg (1925–2011) und Helga Henriette Zwillenberg (1930–2013).

[vi] Mitteilung im Dezember 1943 und Januar 1944, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516, Bl. 49 und 54.

[vii] Zahlungsbeleg vom 27. Juni 1944, BLHA Rep. 36 A OFP Berlin-Brandenburg (II) Nr. 41516, Bl. 65.


Stella Baßenhoff und Johanna Heil forschen am Brandenburgischen Landeshauptarchiv im Rahmen des OFP-Projekts in 42.000 Akten der Vermögensverwertungsstelle zur systematischen Verwertung des Kunstbesitzes vertriebener und deportierter Jüdinnen und Juden.



Diesen Blogbeitrag zitieren
RR (2022, 13. April). Martin Schönemann und Dr. Hugo Zwillenberg – Kunstbesitz in Emigrantenakten im Bestand der Vermögensverwertungsstelle. RETOUR. Abgerufen am 28. März 2024, von https://doi.org/10.58079/toh2

3 Antworten auf „Martin Schönemann und Dr. Hugo Zwillenberg – Kunstbesitz in Emigrantenakten im Bestand der Vermögensverwertungsstelle“

  1. Stella Baßenhof, Johann Heil,
    Sie haben eine tolle Arbeit geleistet. Ich bin Kunst und Kultur wissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Sammlungsgeschichte, -speziell die der Zwillenbergfamilie- und würde gerne in Kontakt treten mit Leiter/Leiterin der Zwingenberg-Stiftung in Bern oder Berlin treten, um mich über weitere Fotos zu erkundigen. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir einen Namen und Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer…Falls es zu einer Publikation kommt, werde ich sie selbstverständlich nennen. Danke im Voraus, Carrie Asman

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