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Anmerkungen zur „Überprüfung der Provenienzforschung Sammlung Bührle“

von Caroline Flick

Die Feststellung, dass (Provenienz)Forschungsergebnisse, die drei und mehr Jahre liegen, erneut angefasst und überarbeitet werden müssen, hätte jede Provenienzforscher:in mit hinreichender Praxis treffen können.*

Der kürzlich nach einem Jahr Vorbereitung und einer Aufwendung von einer knappen Dreiviertelmillion Schweizer Franken vorgestellte Bericht der Arbeitsgruppe zur Evaluierung der bisher erfolgten Provenienzforschung zur Sammlung Bührle in Zürich[1] bedarf vor diesem Hintergrund einiger Anmerkungen.

Vorgeschichte

Der Bührle-Bericht legt einführend die Genese des Projekts und die Entwicklung der Schweizer Blickwinkel dar, insbesondere die für das im Zweiten Weltkrieg neutrale Land wesentliche Perspektive auf „Fluchtgut“. Der Begriff bezeichnet Kulturgut, das im Nationalsozialismus Verfolgte bei ihrer Flucht aus Deutschland mitnehmen konnten und „freiwillig“ verkauften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, oft unter Wert. Im Gegensatz zu selbst beauftragten Verkäufen im Herrschaftsbereich der Nationalsozialisten konstituierte der „freiwillige“ Verkauf außerhalb des Herrschaftsgebiets bislang keinen Grund zur Restitution.[2]

Diese Auffassung wandelt sich seit einiger Zeit. Soeben haben die Vereinbarungen zu „Best Practices“

der Provenienzforschung bzw. der Bescheide nach den „Washington Principles“ hinsichtlich NS-Raubgut festgestellt, dass der Verkauf von Kulturgut seitens Verfolgter zwischen 1933 und 1945 „can be considered equivalent to an involuntary transfer of property based on the circumstances of the sale“.[3]

Die neutrale Schweiz war zwangsläufig Zentrifuge für solche Besitzwechsel der NS-Zeit. Diese Veränderungen lassen politische Anforderungen an Museen erwachsen, die es vorher nicht gab und bildet sich auch in einer neu einzurichtenden Landes-Kommission ab, die sich mit solchen Fällen befassen soll.

Eine Kollision zwischen gestiegenen Ansprüchen an die Aufklärung der Herkunft von Kunstwerken und dem Leihvertrag über Dauerleihe einer bedeutenden Sammlung wie die E.G. Bührles war absehbar und kann hier nicht nachgezeichnet werden. Insofern war es von Nutzen, diese Allianz, in der offenbar weder Kriterien noch Verfügungsrechte hinreichend geregelt waren, zu zerschneiden und einen Überblick über vormals vorgelegte und neuerdings anzweifelbare Befunde zu bestellen.

Kategorien

Evaluation ist jedoch kein Forschungs-, sondern ein Mess- und Sanktionsinstrument. Da es dem Team nicht aufgetragen war, eigene Kategorien zur Befundbewertung aufzustellen, werden notgedrungen die vorgefundenen Kategorien des Leihgebers aus der Stiftungsarbeit mit weitaus jüngeren Kategorien eines Dritten verglichen, des Kunstmuseums Bern, inzwischen auch vom Kunsthaus Zürich verwendet. Das schränkt Lesbarkeit und Verständnis ein: Matrizes wären hier hilfreich.[4]

In der Folge kann es wenig erstaunen, dass es bei Anwendungen von Kategorien aus verschiedenen Zeiten und Arbeitsständen zu Diskrepanzen kommt. So werden nun 62 Werke festgestellt, die Personen gehörten, die zwischen 1933 und 1945 als ‚Juden‘ verfolgt wurden. Anschließend werden zur Zeit vor 1933 weitere 71 Stücke in Hand der später Verfolgten festgestellt, so dass mit 133 Werken einer Leihgabe von 205 Werken zwei Drittel der Objekte betroffen seien (68).

In fünf exemplarischen Fallstudien legt der Bericht jeweils seine Auswertung zur bisherigen Forschung vor, ohne dass immer deutlich wird, welcher und wessen Forschungsstand in der Besprechung bewertet werde.[5] Ohne eine Synthese dieser Befunde zu liefern, werden zum Ende die wesentlichen Kritikpunkte schlicht wiederholt.[6]

Schlussfolgerung des Berichts ist daher eine generalisierte Evaluation, die nicht mehr als eine Diskrepanz zwischen seitens der Stiftung vorgelegter Forschungen und den heutigen Maßstäben der Leihnehmer:innen konstatieren kann (129). Dabei wird zwar in den Blick genommen, dass sich vorherige Forschungen über längere Zeiträume erstreckten, dass die Kategorien der Stiftung begleitend gesetzt, jedoch nicht aufgeklärt, dass diese vor der Entwicklung der sogenannten Ampelsysteme vergeben wurden, die inzwischen in verschiedenen Varianten gängig sind. Deren kategoriale Ansprüche sind deshalb bei Nachprüfung nicht erfüllt und neue Maßstäbe gefordert.

Das Ergebnis stellt demnach kaum den reklamierten „Quantensprung“ dar,[7] denn es geht letztlich nicht über die Praxiserfahrung hinaus, dass Forschen von Reiteration und Periodiziät bestimmt ist.

Team

Trotz der guten finanziellen Ausstattung weist das Team nur eine erfahrene Provenienzforscherin aus, unterstützt durch externe Mitarbeiter:innen, obgleich beispielsweise schon der Schweizerische Arbeitskreis für Provenienzforschung etwa 90 Mitglieder zählt, aus denen sich hätte rekrutieren lassen.[8] Einer anspruchsvollen fachlichen Evaluierung scheint das wenig angemessen. An der Empfehlung „eines fachlich und biografisch multiperspektivischen Gremiums“ (131, 136) mag man ablesen, dass dies durchaus als Defizit gesehen wurde.

Provenienzforschung ist wie jede Wissenschaft erfolgreicher, wenn sie zwischen Fachleuten auf Augenhöhe debattiert werden kann. Ein offener Dialog vor allem mit jenen Forscher:innen, die bereits im Kontext der Sammlung Bührle forschten, wäre wünschenswert gewesen, um das erworbene Umfeldwissen, das erfahrungsgemäß nie vollständig in Dokumentationen einfließt, nicht zu verlieren, sondern zu nutzen.[9] Geschieht dies – wie hier – nicht, drohen unausweichlich Enthistorisierung und Dekontextualisierung mit dem Ergebnis eines selbstreferentiellen Zirkelschlusses. Der erlaubt zudem, jeden Fund als Eigenleistung und Versagen Dritter zu präsentieren.[10]

Aufgetragen waren die „höchsten wissenschaftlichen Standards“[11]. Denen scheint schon der wissenschaftliche Apparat nicht zu entsprechen, der zum Verständnis zahlreiche Nachsuchen benötigt;[12] dazu fallen selektiv eingesetzte Quellenkritik wie Primärquellen auf.[13] Die Detailstudien sind im Kern Aktenreferate; eine kritische Rezeption der Forschungsliteratur ist hintangestellt.[14]

Als innovativer Arbeitsansatz wird eine „Methode“ mit „polykategorischen Mindmaps“ ausgewiesen (39 f.).[15] Hier liegt kategoriale Verwechslung vor, denn es handelt sich um eine Kreativitätsmethode und Mnemo-Technik, in der Wissen anschaulich dargestellt wird. Als Arbeitsweise in das Belieben jeder Wissenschaftler:in gestellt, hat sie nichts mit wissenschaftlicher Erkenntnis zu schaffen. Der Bedarf an Verknüpfung verstreuter Daten wie Erschließung beteiligter Personen – Opfern wie Täter:innen –, haben die Forschungsgemeinschaft längst zu unzähligen Untersuchungen Betroffener wie Beteiligter bewogen, noch bevor die Wissenschaftlerin die vermeintlich von ihr erfundene personenzentrierte „Methode“ 2017/18 publizierte.[16] Soziale Netzwerkanalyse ist eine etablierte Methode der Sozial- und Geschichtswissenschaften, in der Provenienzforschung unlängst etwa zur Analyse der Lage im besetzten Frankreich 1940 bis 1945 eingesetzt.[17]

Eine mehrstimmige Zusammenarbeit und ein offener Dialog mit allen Forschenden, die bereits zur Sammlung Bührle oder den betroffenen Vorbesitzern gearbeitet haben, wäre einer höheren Präzision wie Legitimation dienlich gewesen.

Forschung

Zum Perspektivwandel zu „Fluchtgut“ werden im Bührle-Bericht verschiedene Forschende namentlich zitiert. Die Darstellung gilt jedoch nicht einem fachlichen Diskurs zwecks anschließender Debatte der Argumente. Das Team präsentiert Positionen individueller Wissenschaftler:innen durch kurze Zitate. Eine erweiterte Positionierung wird für nur einen Diskursteilnehmer dargestellt.[18] Kontrastiert wird eine kritische Forderung von 2018, in der zwei Forschende an Museen eine genauere Definition des Begriffs reklamieren. Diese gilt auch heute noch als Desiderat.[19] Eine weitere Autorin, zuvor Mitglied einer der Schweizer Kommissionen, wird durch Formulierung als unentschlossen diffamiert, weil sie selbst nach Debatte Einzelfallprüfungen zu empfehlen scheine.[20]

Die genannten Publikationen ‚spiegelten die unterschiedlichen Interessenlagen ihrer Autor*innen wider‘, lautet das Fazit.[21] Diese Strategie diskreditiert wissenschaftliche Arbeit. Nicht deren Qualität wird angezweifelt, sondern deren intellektuelle Redlichkeit, indem Tätigkeit wie Ergebnisse von Wissenschaftler:innen strategisch als Auftragsforschung und Stellungnahme pro domo, wider oder für Antragssteller, entwertet werden. Die aufgeführten Zitate werden keineswegs reflektiert, sondern pars pro toto durch Auswahl wie Sprache desavouiert.

Der Vorwurf einer „Auftragsforschung“ wird summa summarum sowohl gegen die Arbeit der Stiftung als auch gegen die „gängige Praxis“ erhoben (68). Sie ist ein klassisches Echo der akademischen Kritik, mit der die Kunstgeschichte auf zweckorientierte Forschung herabsieht, aber vergisst, auf Drittmittel angewiesen zu sein. Ebenso ist sie ein aktuelles Echo nichtakademischer Kritik, in der Opfervertreter:innen oder Presse auf wissenschaftliche Arbeit herabsehen, aber deren Verfassung und Verwaltung meinen. Hier aber schließt sich diese Strategie mit politisch geschürter Wissenschaftsskepsis kurz, mit einer wachsenden Diffamierung von Wissenschaft durch Politik.

Sie unterscheidet nicht mehr zwischen wissenschaftlichen Ergebnissen und politischen Forderungen. Die einen sind, nachweisbar und nachvollziehbar, ein System der Erkenntnisse, die anderen Entscheidungen nach Kriterien, die aufgrund der Datenbasis ersterer extern gebildet werden – wobei wohlgemerkt, Politik auf der Basis desselben Datensatzes zu verschiedenen Schlüssen gelangen kann.

Parallel oder paradox, behandelt der Bericht die Nachweisungen der Provenienzforschung als eine anonyme Massendatensammlung, die ohne Autor:innen, ohne vorhaltende Institute, ohne Auftrag entstanden zu sein scheint – daher ‚interessenfrei‘?[22] Vorgelegte Ergebnisse werden anonym gelistet oder nicht wahrgenommen.[23] Offensichtlich wird auch Kontextforschung wenig rezipiert, wo im Bericht vorgeführte vermeintliche Verfehlung auf Unkenntnis beruht.[24] Flankiert wird die Diskreditierung wissenschaftlicher Arbeit von einem Positivismus, der Archivalien, die nicht im Original vorgelegt wurden, einem Generalverdacht unterstellt – Auskünfte gelten somit als falsch, Geschäftsbücher hingegen als wahr?[25]

Überraschend ist, solche An- und Vorwürfe im Hinblick auf „Auftragsforschung“ in einer derart ungewöhnlich gut ausgestatteten Auftragsforschung zu finden, die glaubt, ein unabhängiges Urteil finden zu können.

Ziele

Die Evaluation wurde an Auftragnehmer:innen vergeben, die im Vorhinein eine erweiterte Zielsetzung formulierten. Raphael Gross sprach schon vor dem Mandat „nicht von «NS-verfolgungsbedingtem Entzug», sondern von «verfolgungsbedingtem Verlust»“.[26] Bereits vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung waren damit die Kriterien ausgedehnt. Ging es den gemeinsamen Auftraggeber:innen möglicherweise um eine kompensatorische Erweiterung auf alle Objekteinbußen im Kontext nationalsozialistischer Verfolgung?

Das Geltendmachen des Anspruchs wird mit verschiedenen Mechanismen unterfüttert. Zum einen werden die Kriterien dieses Anspruchs nicht deklariert oder debattiert. Wo vorliegende Ergebnisse wegen ihrer ‚Interessen‘ wenig gelten, gilt es deren Defizite aufzuzeigen, nicht aber erweiterte Zugänge darzulegen, Kriterien zu datieren und Veränderungen kritisch zu vergleichen. Zum anderen wird der zeitliche Geltungsbereich gedehnt.[27] Angewandt auf Besitzerwechsel vor 1933, kann folgende ökonomische Not über eine unter dem Nationalsozialismus eingeschränkte wirtschaftliche Handlungsfähigkeit geltend gemacht werden, und desgleichen für Wechsel nach 1945 die Not nach Beraubung und Vertreibung.[28]

Solch erweiterte Kriterien in den Blick zu nehmen, ist selbstverständlich legitim. Doch auch diese haben mit wissenschaftlicher Erkenntnis nichts zu schaffen. Sie bedürfen eines (gesellschafts-)politischen Mandats, das auf der Grundlage nachvollziehbarer i.e. wissenschaftlicher, Information demokratisch legitimierte Entscheidungen trifft, wie mit untersuchten Objekten umzugehen sei.

Stattdessen wird ein Narrativ gestiftet, das enthistorisierend einen neuen Maßstab absolut setzen soll. Dem unterliegt das Konzept einer Bringschuld, weil die Anerkennung der klassischen Moderne zu wenigstens zwei Dritteln Leistung ‚jüdischer‘ Privatsammler:innen sei, was erzählerischer wie analytischer Anerkennung bedürfe (132). [29] Erneut: als These selbstverständlich legitim, bedarf sie jedoch eines kunsthistorischen Fachdiskurses und konstatiert ein Desiderat, das zu bearbeiten hier nicht aufgetragen war.

Könnte der Zweck des Narrativs darin liegen, sich in den aktuellen tektonischen Verschiebungen von Definitionen und Instituten hier wie dort zu positionieren? Umso bedauerlicher ist es, dass hier keine kritische und akademisch integre (Selbst-)Aufklärung betrieben wird. Für die Frage, wie wir das Perpetuum mobile namens Provenienzforschung, stetig angetrieben von Materialmehrung und Kriterienwandel, künftig lenken wollen, müssen wir über Wissenschaft, Organisation und Finanzierung sowie über Politik, Willensbildung und Delegation auch offen debattieren.


Dr. Caroline Flick, Historikerin, arbeitet wissenschaftlich unabhängig zur Geschichte des Berliner Auktionshauses Hans W. Lange und zum Kunstmarkt in der Zeit des Nationalsozialismus.

* Diese Wortmeldung möchte die Verfasserin als Anregung zur Debatte verstehen. Sie verdankt sich zahlreichen Gesprächen mit meinen Kolleg:innen, denen ich hier ausdrücklich dafür danken möchte.

[1] Raphael Gross, Überprüfung der Provenienzforschung Sammlung E. G. Bührle, Zürich, 26.0.6.2024, https://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/kultur_stadt_zuerich/leitbild-publikationen/evaluation-buehrle.html# (010724); folgend eingeklammerte Seiten- und Fußnotenzahl im Text. – Zu Vorgaben und Vereinbarungen s. Vertrag zwischen Stadt Zürich (Präsidialdepartement), Kanton Zürich (Direktion der Justiz und des Innern) und Zürcher Kunstgesellschaft, vertreten durch die Stadt Zürich, Stadtpräsidentin Corine Mauch, und Prof. Dr. Raphael Gross, Berlin, betreffend Überprüfung der Provenienzforschung der Stiftung Sammlung E.G. Bührle, 11.05.2023, https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/ueber_das_departement/medien/medienmitteilungen/2023/mai/230512a.html

(290724), folgend „Mandatsvertrag“.

[2] Ein Übersicht zu Länderleitlinien bietet das Bonner Projekt „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ von Matthias Weller aktuell in drei „RRR-Gesprächen“ vom 10.06. bis 10.07.2024, Aufzeichnungen abrufbar unter https://www.jura.uni-bonn.de/professur-prof-dr-weller/bonner-gespraechskreis-kunst-und-kulturgutschutzrecht (230724).

[3] US Department of State, Office of the Special Envoy for Holocaust Issues, Best practices for the Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art, 05.03.2024, https://www.state.gov/best-practices-for-the-washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/ (290724), item C; unterzeichnet in Washington DC am 23.03.2024 von 25 Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz.

[4] Eine Matrix hätte die Relationen der Kategorien und Ampelkennzeichnungen vorzustellen, wie sie zu unterschiedlichen Zeiten von der Stiftung Bührle, dem Bundesamt für Kultur und dann dem Berner Kunsthaus u.a. verwendet werden (41 f.); eine weitere die befundenen Kollisionen und Verschiebungen (56-69) anzuzeigen; auch der Liste von Verkäufern (52-55) wäre das Format dienlicher.

[5] Gilt Gross, Überprüfung …, S. 113 oder etwa S. 101 der Provenienzforschung für die Stiftung, den Festsetzungen der Stiftung, den Dokumentationen in Objektakten im Kunsthaus Zürich? Vgl. den nachträglich vorgebrachten Verzicht, dass nachzuvollziehen weder vollständig möglich noch vom Aufwand her vertretbar (130) sei.

[6] Gross, Überprüfung …, S. 70-127, S. 133-135.

[7] So der Delegierte von Stadt, Kanton und Kunstgesellschaft, der Jurist Felix Uhlmann, in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Bührle-Berichts am 28.06.2024, s. Guido Magnaguagno, Ein kultur­politisches Desaster, Republik 05.07.2024, https://www.republik.ch/2024/07/05/ein-kulturpolitisches-desaster (310724), Beispiel eines Presseberichts, der dem Narrativ gänzlich zu folgen vermag.

[8] Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) Winterthur beschäftigte zur Provenienzforschung ab Juli 2022 ein Team von sieben Forscher:innen und etabliert ein zweistufiges Verfahren, s. Provenienzforschung SKKG und Unabhängige Kommission, https://www.skkg.ch/stories/provenienzforschung-bei-der-skkg-2-2 (180724).

[9] Laut Mandatsvertrag 4.2 zieht der Beauftragte die bisher mit der Provenienzforschung der Bührle-Stiftung befassten Personen … nach seinem Ermessen bei.

[10] So wird etwa die Kunstsammlung des Berliner Unternehmers Richard Semmel (1875–1950) seit 2002 von Beate Schreiber, Facts and Files Berlin, erarbeitet, s. mit Kurzbiographie Provenienzrecherchen zur Kunstsammlung Richard Semmel, n.d., https://www.factsandfiles.com/projects/kunstsammlung-semmel/ (290724), Wikipedia-Eintrag 2015, Suchmeldungen bei „Lost Art“ seit 2017.

[11] Nach den Mandatsempfehlungen des vorausgehenden „Runden Tisches“, in der Medienmitteilung doppelt hervorgehoben, s. Raphael Gross für Evaluation Provenienzforschung Sammlung Bührle mandatiert,

Gemeinsame Medienmitteilung von Stadt und Kanton Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft, 12.05.2023

https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/ueber_das_departement/medien/medienmitteilungen/2023/mai/230512a.html (300724). – Dabei scheint die mit CHF 25.000 eingepreiste Redaktion – aus Zeitgründen? – nicht fertiggestellt: fehlende referenzierte Fußnoten 6/1 (id. mit 2 und 3), 41/82 oder ungeordnete Voll- und Kurztitel für Datensammlungen: „Cultural Plunder by the Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg“ 56/173 vs. 48/112; „Initial List of Persecuted Jewish Collectors“ 48/114 vs. 47/111; „Proveana“ kein Volltitel, ab 47/111 (URLs und Adressen gemischt); Erläuterung in Nachweisen (90/316) wenig verständlich – gekürzt?

[12] In den Fußnoten etwa Links ohne Titel („aghora“, „zlb“), Wiederholungen identischer Links (ERR), Literaturverzeichnis löst Abkürzungen für Archivalien und Datenbanken kaum auf. Für das Verständnis der Angabe BADV: Akte 3097 (87/299) muss die Leser:in erst Löffler/Mühlen 2019 heranziehen, wonach es sich um „BADV, Betriebsprüfungsakte 3097, Margraf & Co, Zentralfinanzamt“ handelt. – Der Nachweis des abgebildeten Auktionskatalogs (110) heißt RKD: Auction Muller 1933_06_13 (160); das Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie, Den Haag eher kein Archiv, führt in der eigenen Datenbank den Katalog unter https://rkd.nl/library/172559 (300724), wohl das Exemplar „met barcode 200911107: Met aantek.“

[13] Eine Aussage des Kunsthändlers Eduard Plietzsch (88/310) als unzuverlässig, jedoch Subtext der Angabe Bührles zu Arthur Kauffmann als „ein alter Kriegsfreund“ (56) nicht hinterfragt. – z.B. Martin Schwersenz nur nach Liste der Ausgeschlossenen Kammermitglieder angegeben (75/234): Schwersenz (1863–1943) war Kommissionär, kaufte nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag und begründete Oktober 1929 den eigenen Berufsverband, s. Kunstauktion 06.10.1929, S. 14, https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kunstauktion1929/0468 (240724); zu seinem Ausschluss weitere Akten in Berlin. –

Die ‚personenzentrierte Methode‘ verlangt respektvollen Umgang, den sie jedoch nur selektiv angedeihen lassen kann.

[14] Etwa die Hälfte der Nachweise zur Firma Margraf & Co zu Akten und nur zwei zu Forschungsliteratur. Obgleich fünf Forschende 2012–2019 in acht Projekten gearbeitet haben, werden nur zwei Autor:innen überhaupt erwähnt (88/308, 90/318), eine Dritte (Silke Reuther 2014) nur auf der stiftungseigenen Seite (!).

[15] Die beschriebenen Arbeitsschritte unterscheiden sich keineswegs vom Vorgehen üblicher Praxis, wo etwa ein Listen von Personennachweisen aus Datensammlungen die erste Orientierungsform der Praxis bildet, doch dabei deren Informationsgehalt bestimmt.

[16] Siehe Irena Strelow, System und Methode. NS-Raubkunst in deutschen Museen (Studien zur Provenienzforschung 3), Berlin 2018; S. 8-13; vgl. dazu RRR-Gespräche III am 10.07.2024, die Einführung Christoph Zuschlag, https://www.youtube.com/watch?v=831jD0PsATU&t=3s (240724), der zur Kernfrage erklärt, ob im Bericht Methoden, Standards und Kriterien nur sorgfältiger angewandt oder tatsächlich neue entwickelt und verwendet wurden.

[17] Vgl. die Sammlung zu Akteur:innen seit 2017 im Répertoire des acteurs du marché de l’art en France sous l’occupation allemande — Repertorium der Akteure des französischen Kunstmarkts während der deutschen Besatzung, 1940–1945 (RAMA), Institut national d’histoire de l’art, Paris, https://agorha.inha.fr/database/76/de (290724) sowie Elisabeth Furtwängler/Mattes Lammert (Hrsg.), Kunst und Profit. Museen und der französische Kunstmarkt im Zweiten Weltkrieg / Art et Profit. Les musées et le marché de l’art pendant la Seconde Guerre mondiale, Berlin-Boston 2022.

[18] Gross, Überprüfung …, S. 26 f. zu Andrea Raschèr, Anja Heuß/Sebastian Schlegel wie Esther Tisa Francini.

[19] Die Forschungsgruppe Weller bezeichnet den Begriff aktuell als „Container“, weil er nicht klar definiert sei; vgl. RRR-Gepräche III am 26.06.2024 mit Anne Dewey und Hannah Lehmann, https://www.youtube.com/watch?v=nqJiIisQO1g&t=4s (230724).

[20] Die implizierten Vorwürfe bilden lang bekannte Vorbehalte ab, beispielhaft zusammengefasst 2016 von Nicholas O’Donnell, Methinks Thou Doth Protest too Much. Art Law Report, 01.07.2016, http://blog.sandw.com/artlawreport/methinks-thou-doth-protest-too-much-bavaria-scrambles-defensively-after-revelation-of-looted-art-sales-to-nazi-families?utm_source=Mondaq&utm_medium=syndication&utm_campaign=View-Original (240724).

[21] Gross, Überprüfung …, S. 28: Das Meinungsspektrum spiegelt nicht zuletzt die unterschiedliche Interessenlage der Autor*innen wider, die teilweise entweder auf der Seite der Sammlungen oder auf der Seite der Anspruchsteller*innen beratend tätig sind.

[22] Zahlreich gesammelte Links zu Plattformen wie Proveana oder Agorha geben Nachweise, denen alles fehlt: Hinter dem Link (49/118) https://www.vr-elibrary.de/doi/10.7767/boehlau.9783205793564.99 (300724) etwa verbirgt sich Alexandra Caruso/Anneliese Schallmeiner, Getrennt und gemeinsam. Die sammelnden Brüder Gottfried und Hermann Eissler, in: Eva Blimlinger/Heinz Schödl (Hrsg.), Die Praxis des Sammelns. Personen und Institutionen im Fokus der Provenienzforschung (Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung 5), Wien-Köln-Weimar 2014, S. 99-134 – aber Tannhauser?

[23] Vgl. etwa zu Kunsthändlern, über die ‚fast nichts bekannt‘ sei (133), Annett Büttner 2023 zu Johannes Hinrichsen in transfer; Fanny Stoye 2021 zu Benno Griebert in RAMA; Hedwig Ullmann-Arthur Kauffmann (47/110) ohne Verweis auf Maike Brüggen 2021 besprochen oder Alexander und Richard Ball (55/168 ff.) ohne Gitta Ho 2021 gelistet.

[24] Der englische Begriff „bought in“ bezeichnet im Auktionswesen ein unverkauftes Los. Der Bericht übersetzt ihn zweimal falsch als „angekauft“, obwohl dazu in der Abbildung der niederländische Terminus „terug“ zu sehen ist, und schreibt dies als „Fehler“ der vorherigen Forschung zu, s. Gross, Überprüfung …, S. 104, 110, 113, s.a. S. 45.

[25] Gross, Überprüfung …, S. 45 f. hinsichtlich der Handelsunterlagen Fischer, Feilchenfeldt, Nathan, Kauffmann (eingesehen: 59) versus Seligman (online), vgl. dazu S. 132: Es muss sichergestellt werden, dass die Archive zugänglich und eigenständige Recherchen möglich sind – sonst werden sie nicht konsultiert? – Umso mehr verwundert, dass ein vermeintlich falsch transkribierter Brief nicht im Original abgebildet wird (99).

[26] Thomas Ribi, Einfach ist die Aufgabe nicht …, NZZ 02.03.2023, https://www.nzz.ch/feuilleton/sammlung-buehrle-raphael-gross-soll-die-provenienzforschung-pruefen-und-das-verlorene-vertrauen-wiederherstellen-ld.1728588 (180724).

[27] Nach Mandatsvertrag 3.4 war gemäß Orientierung am Begriff NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter aufgetragen, dass auch bei Fluchtgut zu prüfen ist, ob ein Verkauf in einer Zwangslage vorlag und eine faire und gerechte Lösung anzustreben ist.

[28] Angemerkt sei, dass auch die deutsche „Handreichung“ mit ihrer (ab 15.09.1935 zu stellenden) Frage, ob „der Abschluss des Rechtsgeschäftes seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus stattgefunden hätte“ ein ähnlich machtvolles Schlussargument bereithält; s. Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999, Neufassung 2019, 16.12.2019, https://kulturgutverluste.de/sites/default/files/2023-04/Handreichung.pdf (230724).

[29] Ein Pendant bildet die Aufforderung, das Verhältnis zu Namensgeber und Präsentation zu überprüfen (137). Damit wäre eine breite gesellschaftspolitische Debatte zum Selbstverständnis von Land und Stadt gefordert, zentriert sich jedoch erneut um die Geschichte der Verfolgten; Gross, Überprüfung … S. 56, 139.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
RR (5. August 2024). Anmerkungen zur „Überprüfung der Provenienzforschung Sammlung Bührle“. RETOUR. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/124vv


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