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Welches Verhältnis hat die Partei DIE LINKE zur Provenienzforschung? Eine Analyse am Beispiel einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Von Nadine Kulbe

Der 20. Jahrestag der Washingtoner wie auch der Gemeinsamen Erklärung 2018 und 2019 bot vor allem den in Kultureinrichtungen tätigen Praktiker*innen Anlass, Bilanz zu ziehen über das bisher Erreichte, über Probleme, Strukturen und Notwendigkeiten der NS-Provenienzforschung.[1] Aber auch politische Akteure nutzten die Jubiläen, um ihre Positionen hierzu deutlich zu machen. In diesem Zusammenhang richtete am 26. November 2018 die Fraktion der LINKEN eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, um den Stand von Identifizierung und Restitution von NS-Raubgut seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung 1998 zu eruieren.[2] Neben diesem operiert die Kleine Anfrage mit zwei weiteren Fixpunkten: mit der sogenannten Theresienstädter Erklärung von 2009 sowie mit dem sogenannten Schwabinger Kunstfund („Fall Gurlitt“),[3] der 2012 seinen juristischen, im Jahr darauf seinen medialen Anfang nahm.

Zwischen diesen zeitlichen Koordinaten – Washingtoner Erklärung 1998, Gemeinsame Erklärung 1999, Theresienstädter Erklärung 2009, „Fall Gurlitt“ 2012 und 20. Jahrestag der Washingtoner Erklärung 2018 – spannt die Fraktion der LINKEN ihre aus 44 Einzelfragen bestehende Kleine Anfrage auf, der eine längere Einleitung als Begründung vorangestellt ist. Diese beginnt mit dem Hinweis auf die sich aus der Washingtoner wie der Gemeinsamen Erklärung ergebende Selbstverpflichtung der Bundesregierung, die Suche nach NS-Raubgut in den ihr unterstellten Kultureinrichtungen voranzubringen sowie auch auf politische Akteure und Entscheidungsträger in Ländern und Kommunen im gleichen Sinne einzuwirken. Verwiesen wird ebenfalls auf die seit gut zwanzig Jahren andauernde Kritik jüdischer Opferverbände an der mangelhaften Umsetzung der Washingtoner Erklärung durch die Bundesregierung.[4] Als besonders problematisch deklariert die Fraktion die fehlenden rechtlichen Regelungen als Grundlage von Identifizierung und Restitution.

Auf die Einleitung folgt zunächst die Frage danach, ob die Bundesregierung selbst die Umsetzung der verschiedenen von ihr mitgetragenen Erklärungen begutachtet habe, dann weitere 43, die den Themen „Restitution und Entschädigung“ (neun Fragen), „Identifizierung geraubter Kulturgüter und Provenienzforschung“ (19 Fragen), „Maßnahmen im Kontext der Theresienstädter Erklärung“ (15 Fragen) zugeordnet sind. Gefragt wird überwiegend nach konkreten Maßnahmen bzw. Zahlen, mit denen die Provenienzforschung in Deutschland qualitativ, aber vor allem quantitativ evaluiert werden soll.

Unstrittig scheint in der Anfrage, dass durchaus Maßnahmen zur Förderung der NS-Provenienzforschung durch die Bundesregierung ergriffen worden sind. Dazu gehören die Einrichtung der Beratenden Kommission (2003) und der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (2015) sowie die Veröffentlichung der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen im Jahr 2001.[5] Diese Anstrengungen würdigt die Kleine Anfrage zwar, stellt darüber hinaus aber infrage, dass weiterreichende Bemühungen unternommen worden sind.

Die Fraktion der LINKEN im Bundestag ist neben der Fraktion der FDP diejenige, die in der aktuellen und den vergangenen vier Legislaturperioden des Deutschen Bundestags (seit 2002)[6] die meisten Anträge eingereicht und Anfragen zur Provenienzforschung im weiteren und engeren Sinne gestellt hat – und das, obwohl die Partei erst seit 2005[7] in diesem Parlament vertreten ist. Die von der LINKEN eingebrachten schriftlichen Dokumente verteilen sich überwiegend auf die Themenbereiche NS-Raubgut und Raubgut aus kolonialen Kontexten (Abb. 1). DIE LINKE war im Übrigen die erste Oppositionspartei, die mit einer Kleinen Anfrage im Mai 2011 koloniales Unrecht und die Rückführung von sogenannten human remains in das Parlament einbrachte.[8]

Abb. 1: Anzahl der von den Fraktionen von FDP und DIE LINKE seit Wahlperiode 15 eingereichten Anfragen und Anträge zu Themen der Provenienzforschung (eigene Zusammenstellung nach https://pdok.bundestag.de/).

Die hier zu diskutierende Anfrage der Fraktion DIE LINKE reiht sich in eine Reihe thematisch verwandter ein, die ebenfalls im Laufe der aktuellen Legislaturperiode von dieser an den Bundestag gestellt worden sind: Zwei weitere Dokumente thematisieren die gesetzliche Verankerung der Rückgabe von NS-Raubgut,[9] jeweils eines die Rückgabe eines Ölgemäldes an Italien[10] sowie die Arbeitsweise der Beratenden Kommission[11]. Drei Anfragen sind kolonialem Unrecht und Raubgut aus kolonialen Kontexten gewidmet.[12]

Im aktuellen Parteiprogramm der Partei DIE LINKE (2011 in Erfurt beschlossen[13]) taucht das Wort „Provenienzforschung“ nicht auf, ebenso wenig „(NS-)Raubgut“ oder „(NS-)Raubkunst“. Hingegen enthalten die beiden thüringischen Koalitionsverträge von 2014 und 2020 zumindest Bekenntnisse der rot-rot-grünen Landesregierung zur Provenienzforschung im Freistaat: „Die Sicherung der Kulturgüter und die Provenienzforschung in Thüringen sind der Landesregierung ein wichtiges Anliegen“,[14] hieß es 2014 – etwas ausführlicher und konkreter dann 2020 mit einer Ausdifferenzierung der historischen Hintergründe: „Wir sind uns des bis heute sichtbaren kolonialen Erbes bewusst und setzen uns deshalb für eine kritische Aufarbeitung der kolonialen Spuren und Kontinuitäten auch in Thüringen ein. Hierzu soll eine Studie in Auftrag gegeben werden. Zudem setzen wir die Überprüfung der Bestände in unseren Museen und Archiven auf unrechtmäßig entzogene Kulturgüter während des Nationalsozialismus, der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR (Provenienzforschung) fort und setzen uns für entsprechende Programme ein.“[15] Außer in Thüringen war DIE LINKE bis 2019 auch in Brandenburg und ist aktuell in Bremen an der Regierung beteiligt. Im Brandenburger Koalitionsvertrag von 2014 ist das Thema nicht erwähnt, in dem in Bremen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE geschlossenen[16] hingegen schon. Deutlich wird, dass das Thema ab etwa 2014/15 in politischen Kreisen einen Aufschwung erlebte. Dies hängt sicher mit dem „Fall Gurlitt“ zusammen, der die Notwendigkeit von Provenienzrecherchen auch politischen Akteuren deutlich machte. In Fachkreisen hingegen ist das Thema schon sehr viel länger bekannt und wird in wissenschaftlichen Bibliotheken seit Anfang der 1990er, verstärkt seit den 2000er Jahren diskutiert.[17]

Auch wenn Provenienzforschung als Stichwort nicht im Parteiprogramm und kaum in den Koalitionsverträgen auftaucht, so gibt es bei näherem Hinsehen durchaus Übereinstimmungen zwischen Selbstbild/Zielen der Partei DIE LINKE und der Provenienzforschung. Da wäre zunächst die Bedeutung von Geschichte zu nennen. Zu den Grundsätzen der Partei DIE LINKE gehört der Antifaschismus, den sie in ihrem Parteiprogramm aus der Geschichte sozialistischer, sozialdemokratischer und kommunistischer Arbeiterbewegungen herleitet: „DIE LINKE ist gelebter Antifaschismus […].“[18] Dem Parteiprogramm ist eine fünfseitige Geschichte linksdemokratischer Traditionen seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert beigegeben. Natürlich ist die Geschichte linker und linksdemokratischer Bewegungen auch für die Provenienzforschung wichtig – dies allerdings, weil linke Parteien, Gruppierungen, Vereine, Personen und die Freien Gewerkschaften nationalsozialistischer Verfolgung ausgesetzt gewesen und damit als Provenienzen von geraubtem Kulturgut relevant sind. Viel eher verbindet die Partei DIE LINKE mit der Provenienzforschung hierbei das Bewusstseins dafür, dass bestimmte historische Ereignisse, insbesondere politische Unrechtssysteme, nachwirken und uns Aufgaben für Gegenwart und Zukunft stellen. Die LINKE sieht die Bundesrepublik und sich selbst in der historisch-politischen Verantwortung: „Deutschland hat wegen der beispiellosen Verbrechen der Deutschen an den Jüdinnen und Juden während des deutschen Faschismus eine besondere Verantwortung und muss jeder Art von Antisemitismus, Rassismus, Unterdrückung und Krieg entgegentreten.“[19] Diese Art von Verantwortung übernimmt beispielsweise die Provenienzforschung – und das nicht nur im Kontext der NS-Diktatur, sondern auch von DDR- oder kolonialem Unrecht. Für die Institutionen und Akteur*innen, die aktiv Provenienzforschung betreiben – Bestände untersuchen, Provenienzen dokumentieren und Kulturgut restituieren –, entspringt ihr Tun einer moralischen Verpflichtung, wie sie in den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung festgehalten wurde. In Deutschland bildet die moralische Verantwortung aufgrund fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen für Forschung und Restitution das einzige Moment, das Motivation für die hiesige NS-Provenienzforschung ist.

Für Provenienzforschung und Restitution von geraubtem Kulturgut keine rechtlichen Grundlagen zu haben, bedeutet, dass jede Institution oder deren vorgesetzte Behörde selbst darüber entscheidet, ob Objekte und Bestände erforscht bzw. restituiert werden, die aus fragwürdigen Erwerbungskontexten stammen. Auf diesen objektiven Mangel weist auch ein Antrag der LINKEN vom 11. April 2019 hin,[20] mit dem ein Restitutionsgesetz gefordert wird, das beispielsweise den gutgläubigen Erwerb ausschließt und Verjährungsfristen von Herausgabeansprüchen obsolet macht. Ein Reflex ist es in diesem Zusammenhang,[21] die deutsche Situation mit der in Österreich zu vergleichen, wo seit 1998 (mit einer Novelle 2009) das sogenannte Kunstrückgabegesetz immerhin Bundeseinrichtungen zu Forschung und Restitution verpflichtet. Kommunales und Privateigentum fallen in Österreich nicht unter diese gesetzliche Regelung, und das würden sie in Deutschland auch nicht, sollte ein entsprechendes Gesetz irgendwann Realität werden. Dies liegt an der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Gesetzgebung. Demnach könnte der Bund über ein Gesetz zwar den Umgang mit fragwürdigen Objekten in seinen eigenen Einrichtungen bestimmen, nicht aber den in Einrichtungen von Ländern, Kommunen oder gar bei Privatpersonen. Allerdings hat das Kunstrückgabegesetz in Österreich dazu geführt, dass sich auch Einrichtungen in anderen Trägerschaften (so das Volkskundemuseum in Wien des Vereins für Volkskunde) dem Gesetz freiwillig „angeschlossen“ haben und sich ihm verpflichtet fühlen – ein Modell, das auch in Deutschland umsetzbar wäre.

Die Heterogenität der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen kommt wiederum zum Tragen, wenn beispielsweise gefragt wird, welche „Kenntnisse […] die Bundesregierung über die Anzahl von Kunstwerken [habe], die während der NS-Diktatur beschlagnahmt und bis heute nicht zurückerstattet wurden und sich derzeit a) in staatlichen kulturbewahrenden Einrichtungen befinden, b) in privaten Museen und Sammlungen befinden bzw. c) im Besitz von privaten Einzelpersonen befinden?“[22] Die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen können bzw. wollen solche Anfragen in der Regel nur für die ihnen unterstellten Kultureinrichtungen beantworten, weshalb auf die eben zitierte Frage auch erwidert wurde: „Der Bundesregierung ist die jeweilige Anzahl von Kunstwerken, die während der NS-Diktatur beschlagnahmt und bis heute nicht zurückerstattet wurden und die sich derzeit in staatlichen kulturbewahrenden Einrichtungen, privaten Museen und Sammlungen oder im Besitz von privaten Einzelpersonen befinden, nicht bekannt.“[23]

In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26. November 2018 wird mehrfach NS-Raubgut in Privateigentum thematisiert. Die Fragen enthalten die Annahme, die Bemühungen um Identifizierung und Restitution auch auf den Bereich des privaten Eigentums auszudehnen zu können, daher muss auf die Bedeutung von Eigentum für die Partei DIE LINKE in Bezug auf die Provenienzforschung eingegangen werden. Der Privatbereich wird das Grundgesetz geschützt: Artikel 13 garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 14 das Recht auf Eigentum. Derselbe bestimmt allerdings auch, dass „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“[24] Eines der im Parteiprogramm beschriebenen Ziele linksdemokratischer Politik ist es (und war es immer schon), gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen, die auch Einfluss auf den Privatbereich haben: Emanzipation und Gleichberechtigung, Vorsorge oder das Verhältnis von Arbeits- und Freizeit. Grundsätzlich in Frage gestellt wird Privateigentum nicht, wohl aber Eigentum als Machtfaktor gesehen und die neoliberale Konzentration von Eigentum scharf kritisiert. Unter den Stichworten Solidarität, Kooperation und Partizipation soll bestimmtes Eigentum vergesellschaftet und damit öffentliches Eigentum werden.[25] In Bezug auf die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt oder aufgrund anderer historischer Kontexte entzogener Objekte wird dieses Vorgehen von der Partei nicht gefordert. Wohl aber öffnen die in der Kleinen Anfrage formulierten Fragen den Blick dafür, dass Objekte mit problematischer Geschichte nicht nur in staatlicher oder kommunaler Hand, sondern natürlich auch in privater Hand sind. Ein Beispiel dafür ist die Sammlung des NSDAP-Politikers und Funktionärs Baldur von Schirach (1907–1974) und seiner Frau Henriette (1913–1992). Die Untersuchung der Sammlung hat deren Enkel, der Schriftsteller Ferdinand von Schirach, in Auftrag gegeben,[26] denn „Aufklärung sei das Mindeste, was seine Familie den Nachfahren der Opfer schuldig sei“[27]. Der Antrieb zur Sammlungsüberprüfung und Rückgabe, sei es auf staatlicher, Länder-, kommunaler Ebene oder eben im Privatbereich, erwächst in keinem Fall rechtlichen, sondern immer moralischen Verpflichtungen.

Im Parteiprogramm wird der Eigentumsbegriff bei der Partei DIE LINKE vor allem ökonomisch als Kapitalform ausgelegt. Denkt man ihn aber jenseits materieller Erscheinungsformen weiter, so kann zum Beispiel auch Wissen zu einer Kapitalform und zu Eigentum werden. Und hier nun wird das Parteiprogramm sehr deutlich, denn Wissen wird als öffentliches, allen gleichermaßen zugängliches Eigentum gesehen: „Es geht hierbei auch darum, Wissen und Information öffentlich zugänglich zu machen. Es ist nicht hinnehmbar, dass mit öffentlichen Geldern subventionierte Forschungsergebnisse nicht öffentlich zugänglich sind. Für eine friedliche, solidarische und demokratische Gesellschaft ist der öffentliche Zugang zu Wissen und Information unumgänglich und darf nicht Einzelnen vorbehalten bleiben.“ Provenienzforscher*innen müssen an dieser Stelle vermutlich an die lang angekündigte, seit dem 23. Januar 2020 nun online verfügbare Forschungsdatenbank denken, deren Ziel es sei, „Provenienzforschung durch die Dokumentation historischer Informationen zu unterstützen, dadurch transparenter zu gestalten und zur Lösung ungeklärter Fälle beizutragen“.[28] Nichts weniger als die Offenheit von Erkenntnissen zur Generierung von Wissen wird also angestrebt, die Vergesellschaftung von Erkenntnissen und Wissen sozusagen.

Das aus der Kleinen Anfrage ableitbare Verhältnis der LINKEN zur Provenienzforschung ist eines der Übereinstimmung beider in grundsätzlichen Einsichten und Zielen: die Notwendigkeit der Erforschung von Provenienzen, die Forderung nach Offenheit und Transparenz von Ergebnissen, die aus der Geschichte erwachsende moralische Verpflichtung. Übereinstimmung gibt es auch bei dem, was als Mangel in der praktischen Arbeit wahrgenommen wird:[29] vor allem das Fehlen rechtlicher Rahmenbedingungen. Allerdings, und dies sei hier als Annahme formuliert, sind diese Übereinstimmungen sicher kein Alleinstellungsmerkmal der Partei DIE LINKE bzw. der von ihr vertretenen politischen und gesellschaftlichen Forderungen. Mutmaßlich dürften diese sich bei all den Parteien finden lassen, die die demokratischen Werte teilen und sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dieses Landes bewegen.[30]

Für Provenienzforscher*innen bietet Anfragen und Anträge wie die der Partei DIE LINKE nichts Neues. Denn diese zielen in der Regel auf die Aufdeckung der Allen bekannten Lücken. Die politische Aufmerksamkeit für das Thema erfreut zumindest und macht manchmal Hoffnung auf eine Besserung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Forschungsinfrastruktur, der Zugänglichkeit von Quellen oder auf die Öffnung weiterer Sammlungen für die Provenienzforschung.

Das 20-jährige Jubiläum der Washingtoner Konferenz war der Auslöser der Kleinen Anfrage 19/6014 der Fraktion der Partei DIE LINKE an den Deutschen Bundestag. Der Soziologe Alois Hahn hat die sozialen Bedingungen und Ziele von Jubiläen untersucht: Sie dienen häufig der Bilanzierung des Erreichten, weisen auf Fehlstellen hin, aktualisieren die Erinnerung, mahnen Handlungsnotwendigkeiten an und dienen der Legitimierung.[31] In diesem Sinne ist auch die Kleine Anfrage der LINKEN gedacht. Sie verrät dabei weniger über das angefragte Thema selbst, als über die Aushandlungsprozesse von Regierung und Opposition und das Selbstbild der anfragenden Partei. Die linksdemokratische, kapitalismuskritische LINKE stellt Eigentumsverhältnisse in Frage. Das allerdings ist bei einem Thema, bei dem es um historische patriarchale, gewaltsame Enteignungsprozesse auf der Basis rassistischer, antisemitischer und menschenverachtender Ideologien geht, ohnehin angeraten. Die Prozesse, die zu den aktuellen Besitz- und Eigentumsverhältnissen von Staat, Ländern, Kommunen und im Privaten (in Bezug auf Kulturgut) geführt haben, müssen auf ihre Legitimität hin untersucht und bei Zweifeln rückgängig gemacht werden. Was Provenienzforscher*innen dazu treibt, ist die historisch-moralische Verpflichtung; was fehlt, sind rechtliche Gewissheiten.


[1] Vgl. z.B. Elisabeth Geldmacher, NS-Raubgut. Zum Stand der Provenienzforschung in Sachsen, Ohorn 2019.

[2] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Washingtoner Erklärung – Stand der Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Kleine Anfrage, Drucksache 19/6014), 26.11.2018.

[3] Vgl. Bestandsaufnahme Gurlitt, hrsg. v. Kunstmuseum Bern und Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, München 2017.

[4] So beispielsweise Ronald S. Lauder, Präsident des World Jewish Congress, 2014: Germany needs law on Nazi-looted art: World Jewish Congress President Ronald S. Lauder, in: Art Daily vom 31.1.2014.

[5] Vgl. Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999, Neufassung 2019.

[6] 15. Bundestag 2002–2005, 16. Bundestag 2005–2009, 17. Bundestag 2009–2013, 18. Bundestag: 2013–2017, 19. Bundestag seit 2017.

[7] Von 2005 bis 2007 (16. Legislaturperiode) zunächst noch als PDS. Im Frühjahr 2007 gründete sich die Partei DIE LINKE als Zusammenschluss von PDS und WASG.

[8] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Rückführung der Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia (Kleine Anfrage, Drucksache 17/6011), 30.5.2011.

[9] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Rückgabe von NS-Raubkunst gesetzlich verankern (Antrag, Drucksache 19/8273), 13.3.2019; Dies., Restitution von NS-Raubkunst gesetzlich regeln (Antrag, Drucksache 19/9339), 11.4.2019.

[10] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Ölgemälde „Vaso di Fiori“ – Rückgabe von NS-Raubkunst an Italien (Kleine Anfrage, Drucksache 19/8470), 18.3.2019.

[11] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Struktur, Arbeitsweise und Unabhängigkeit der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter (Kleine Anfrage, Drucksache 19/8874) 2.4.2019.

[12] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Aufarbeitung, Entschädigung und kulturelle Bildung zur deutschen Kolonialherrschaft und Gewaltverbrechen der Kolonialzeit (Kleine Anfrage, Drucksache 19/6236), 3.12.2018; Dies., Koloniales Unrecht in Deutschland umfassend aufarbeiten – Nachkommen einbeziehen (Antrag, Drucksache 19/8961), 3.4.2019; Dies., Mögliche Behinderung der Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten (Kleine Anfrage, Drucksache 19/9700), 26.4.2019.

[13] Vgl. Programm der Partei DIE LINKE, 2011.

[14] DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Koalitionsvertrag „Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch“, 2014, S. 53.

[15] DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Koalitionsvertrag „Gemeinsam neue Wege gehen. Thüringen demokratisch, sozial und ökologisch gestalten“, 2020, S. 29f. Inwiefern diese Absichtserklärung nach den Geschehnissen rund um die Wahl einer/s neuen Ministerpräsident*in für Thüringen noch bedeutungsvoll sind, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt (Mitte Februar 2020) abzuarten.

[16] Vgl. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 20. Wahlperiode der Bremer Bürgerschaft 2019–2023, 2019.

[17] An der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen werden bereits seit Anfang der 1990er Jahre die Bestände auf NS-Raubgut untersucht, vgl. Jürgen Babendreier, Die Textur der Diaspora – Zerstreutes Sammeln, Gesammeltes zerstreuen, in: Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare, 72 (2019), S. 555-571, doi: 10.31263/voebm.v72i2.2838 – oder die sogenannten Hannoverschen Symposien, die sich zwischen 2002 und 2011 unterschiedliche Facetten des Kulturgutraubs beleuchteten, vgl. Marita Simon, Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – ein Zentrum für die Erforschung von NS-Raubgut in Bibliotheken, Hannover o.D. (nach 2011).

[18] Programm der Partei DIE LINKE, 2011, S. 7.

[19] Programm der Partei DIE LINKE, 2011, S. 10.

[20] Vgl. Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/9339.

[21] Vgl. Frage zur rechtlichen Situation in Österreich, Frankreich u.a. Ländern, in: Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/6014, Frage 4.

[22] Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/6014, Frage 14.

[23] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 19/6014 (Drucksache 19/6921), 9.1.2019, Frage 14.

[24] Grundgesetz, Artikel 14, Abs. 2.

[25] Ein Vorgehen, dass im Übrigen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz steht, vgl. Artikel 14, Abs. 3 sowie Artikel 15.

[26] Vgl. die Pressemitteilung: Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Ferdinand von Schirach lässt historische Familiensammlung auf NS-Raubgut prüfen, 17.4.2019.

[27] Christiane Habermalz, Ferdinand von Schirach prüft die Sammlung seiner Familie, Artikel auf Deutschlandfunk Kultur am 12.4.2019.

[28] Vgl. Proveana. Datenbank Provenienzforschung.

[29] Vgl. Julius H. Schoeps u.a. (Hg.), Eine Debatte ohne Ende. Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum, Berlin 2014.

[30] Vgl. den zweiten Beitrag der Reihe „Provenienz und Politik“ über das Verhältnis von AfD und Provenienzforschung.

[31] Vgl. Alois Hahn, Jubiläum und Gedenken im Spannungsfeld zwischen Erinnern und Vergessen, in: Franz M. Eybl u.a. (Hg.), Jubiläum. Literatur- und kulturwissenschaftliche Annäherungen, Wien 2018, S. 11-25.


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RR (27. März 2020). Welches Verhältnis hat die Partei DIE LINKE zur Provenienzforschung? Eine Analyse am Beispiel einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. RETOUR. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/todw


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