Von Robin Reschke
Mit 27,5 Prozent in Sachsen und 23,5 Prozent in Brandenburg ist die AfD bei den Landtagswahlen im September 2019 als stärkste Oppositionskraft in die Parlamente eingezogen und wird damit zu einem gewichtigen Akteur im politischen Gestaltungsprozess.
Daher stellt sich die Frage, welches Verhältnis die AfD zur Provenienzforschung hat. Exemplarisch soll hierfür die Große Anfrage analysiert werden, die die AfD-Fraktion im Juli 2018 im Deutschen Bundestag gestellt hat (Drucksache 19/3264 – die Antwort der Bundesregierung Drucksache 19/6539). Es ist die erste von bisher zwei Anfragen, die die AfD diesem Thema in deutsche Parlamente eingebracht hat und behandelt den Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten am Beispiel des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin. Die zweite, im Dezember 2018 von der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus gestellt, bezog sich auf den SBZ-/DDR-Unrechtskontext (Drucksache 18 / 17 326). Eine Anfrage zum Stand der Provenienzforschung zu NS-Raubgut liegt bisher nicht vor.
Die beteiligten Abgeordneten der Großen Anfrage im Juli 2018 waren Marc Jongen, Petr Bystro, Martin Erwin Renner, Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und Nicole Höchst. Sie wollten von der Bundesregierung Auskunft darüber, welche Mittel für den Umgang mit Raubgut mit kolonialem Kontext im Ethnologischen Museum und des Museums für Asiatische Kunst in Berlin aufgewendet werden. Die Antragssteller*innen sind keine Unbekannten: Jongen gilt als „Vordenker“ und Parteiphilosoph der AfD[1] und plädiert zuweilen für die „Entsiffung des Kulturbetriebes“[2]. Bystro wurde wegen seiner politischen Einstellung sogar schon vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet.[3] Renner ist ein Anhänger Björn Höckes[4] und schreibt regelmäßig für den rechtsextremen Blog Politically Incorrect. Frömming plädiert für ein Bleiberecht für „integrierte Juden“[5]. Höchst fiel vor allem wegen ihrer homophoben und behindertenfeindlichen Einstellung auf.[6] Ehrhorn machte mit einer Rede im Bundestag, in der er „asozialen“ KZ-Insassen den Opferstatus absprach, auf sich aufmerksam.[7]
Argumentativ wird in der Einleitung der Anfrage zunächst auf den hohen zeitlichen Aufwand der Provenienzforschung eingegangen, der sich u. a. auch aus einem Mangel an Ressourcen und Fachpersonal ergäbe – die Provenienzforschung werde neben der regulären Arbeit ausgeführt. Statt sich daher für die Bereitstellung finanzieller Mittel einzusetzen, wird suggeriert, dass die fachliche Qualität der Forschung nicht gewährleistet sei, was wiederum die Gefahr von Fehlentscheidungen mit sich bringe. Dieser Mangel an Kompetenz wird grundlos auch den Restitutionsempfängern unterstellt. So wird beispielsweise gefragt, wie der „Stand des konservatorischen und kuratorischen Know-hows in den Herkunftsländern“ sei. Indirekt wird auf mögliche Korruption in diesen Ländern angespielt, wenn weiter gefragt wird, „wie [es] sichergestellt werden soll, dass derartige Artefakte nicht in Privathände gelangen und damit der Öffentlichkeit entzogen werden“.
Im Folgenden argumentieren die Verfasser mit rechtsideologischen Denkmustern. Ganz offen wird gefragt, inwiefern „unter dem Schlagwort ‚Dekolonialisierung der ethnologischen Museen‘ ein Einfallstor für deren ideologische Überformung geschaffen wird, gehen doch in die Postkoloniale Theoriebildung vor allem auch marxistische Ansätze ein“. Begründet wird das mit der Aussage der Wissenschaftlerin Regina Wonisch, die sich u. a. intensiv und differenziert mit der Frage auseinandersetzt, was unter Postkolonialismus zu verstehen sei. Zitiert wird sie im Antrag mit dem Satz: „Nach wie vor sind hegemoniale Machtstrukturen und Wissensproduktionen, die Konstruktion des ‚Anderen‘, asymmetrische Blickregime, diskursive Markierungen von ‚eigen‘ und ‚fremd‘ zu hinterfragen, die bis in die Gegenwart fortwirken.“[8] Kontextuell völlig aus dem Zusammenhang gerissen, wird diese Aussage statt als Erkenntnis hier als Ziel formuliert und einem Zitat des Kunsthistorikers Horst Bredekamp aus der Wochenzeitung Die Zeit entgegengestellt, in der im Zuge von Provenienzforschung „nicht die Wertschätzung der Exponate fremder Kulturen, sondern die hypostasierte Schuld, diese zu besitzen, […] gegenwärtig im Fokus“ stünde. Damit wird einerseits der Eindruck vermittelt, dass selbst der renommierte Wissenschaftler Horst Bredekamp als Vertreter eines intellektuellen Bürgertums die Ansicht vertritt, dass Provenienzforschung rein aus ideologischer Motivation betrieben werde, und unter Eindruck eines angeblich medial vermittelnden Hegemonialdiskurses der ‚deutschen Kollektivschuld‘ stünde – eine These, die gern von der ‚Neuen Rechten‘ propagiert wird.[9]
Im letzten Absatz der Anfrage offenbart sich schließlich das relativistische Weltbild der AfD, in dem die Sorge geäußert wird, dass „unter dem Siegel der Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe […] Ideengut in die ethnologischen Sammlungen des Humboldt Forums hineingetragen wird, die diese zum Schauplatz ideologischer Einflussnahme mutieren lassen könnten.“
Untermauert wird diese Einstellung von der Partei selbst. Im Rahmen der Verabschiedung des Eckpunktepapiers der Kulturminister und -senatoren des Bundes und der Länder zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten äußerte sich Jongen erneut darüber, dass diese „kostenintensiven Mammutvorhaben […] von einem moralischen Größenwahn [zeugen], der längst jedes Augenmaß für das Leistbare und Angemessene verloren“ hat.[10] Die AfD sehe sich als „Anwalt der heimischen Museen“ und fordert, die „medial und politisch aufgeladene Schulddebatte, die durch interessierte Kreise immer weiter forciert wird, zu beenden.“[11] Damit bekräftigt die AfD erneut ihr revisionistisches Geschichtsverständnis und bedient verschwörungstheoretische Ressentiments gegenüber den Verantwortlichen. Darüber hinaus und ohne Rücksicht auf die historischen Fakten betont die Partei die angeblichen konservatorischen Leistungen, die „in 100 Jahren in deutschen Kulturinstitutionen erbracht wurden“, die – so mit ironischem Unterton – „jetzt als ‚prägend für die Geschichte und kulturelle Identität ehemaliger Kolonialstaaten behauptet werden.“ Abgesehen davon, dass der Begriff „Kolonialstaaten“ verschleiert, dass es sich um kolonialisierte Länder handelte, spricht Jongen den betroffenen Ländern eine eigene Identität ab. Er steht somit im Widerspruch zu einer weiteren parteiinternen Definition, nach der sich „die kulturelle Identität eines Volkes […] in seinen geschichtlichen Denkmälern und Werken in Kunst und Wissenschaft“ manifestiere und „der Schutz von Kulturgütern […] deshalb im Völkerrecht eine herausgehobene Stellung“ einnehme, die bereits „seit 1907 in der Haager Landkriegsordnung festgeschrieben“ sei.[12]
In der am 21. Februar 2019 stattgefundenen Debatte im Deutschen Bundestag[13] zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, der ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Zur kulturpolitischen Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes“ (Drucksache 19/7735) sowie die besprochene Große Anfrage der AfD zu Grunde lagen, bezeichnete Jongen die Restitution als „Ausverkauf unseres Landes“, beklagte, dass „Moralismus über das Recht gestellt“ werde. Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage seiner Fraktion bezeichnete er als „dürftig“. Erneut kommt er auf die Frage zurück, ob denn „die kuratorischen und konservatorischen Leistungen der ethnologischen Sammlungen in Berlin jemals gewürdigt worden sind durch die afrikanischen Staaten“, und in Bezug auf die unbeantwortete Frage nach der konservatorischen Sicherstellung dieser kritisiert er, dass dabei nicht die „Wertschätzung der betroffenen Objekte“ eine Rolle spiele, sondern alleine die „Kultivierung eines Schuldkomplexes in Bezug auf die deutsche Kolonialgeschichte“. Dieser soll laut Jongen einen „ganz bestimmten Zweck“ dienen, nämlich „als psychopolitische Grundlage […] für die Akzeptanz von Massenmigration und Multikulturalismus“ – diese wäre das „erklärte politische Ziel der Restitutionsaktivisten“. Auch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron diffamiert er wegen seines Vorstoßes in Sachen kolonialer Verbrechen als „Hohepriester des Restitutionskults“. Jongen bestreitet in seiner Rede die Verbrechen des Kolonialismus nicht direkt, mit einem relativistischen „aber“ verweist er auf die Thesen des Althistorikers Egon Flaigs, der u. a. zu den Mitunterzeichnern der von Vera Lengsfeld initiierten „Gemeinsamen Erklärung 2018“ gehört, die auch von Vertretern der Neuen Rechten wie Karlheinz Weißmann, Dieter Stein und Martin Lichtmesz unterschrieben wurde.[14] Flaig zufolge hätte der „europäische Kolonialismus […] gewaltsame Versklavungsprozesse“ unterbunden und die Lebensverhältnisse stabilisiert. Er hätte „Afrika nach einer 1000-jährigen Geschichte von blutigster Gewalt und Völkermorden die Möglichkeit zu neuen Wegen eröffnet“. Im Subtext wird mit diesen kolonialistischen Denkmustern die Unrechtmäßigkeit der Entwendung der Kulturgüter in Frage gestellt und das rassistische Narrativ der zivilisatorischen Überlegenheit der Europäer geäußert. Mit einem zweiten Versuch eines argumentum ad verecundiam, das die „simplen und hypermoralischen Pauschalurteile“ belegen soll, führt er den französischen Philosophen Alain Finkielkraut an. Finkielkraut, der als Sympathisant der Front National gilt,[15] hat zusammen mit 79 anderen Intellektuellen einen polemischen Appell gegen den Dekolonialismus herausgegeben, in dem u. a. von „Methoden des intellektuellen Terrorismus“ die Rede ist, die angewendet werden, „indem sie alle ihre Gegner des Rassismus oder der Islamophobie beschuldigen, indem sie Schuldgefühle ausbeuten, Ressentiments anheizen, interethnischen Hass und Spaltungen schüren“.[16] Belege für diese Vorwürfe sucht man in dem Pamphlet allerdings vergeblich und es bleibt fraglich, inwiefern dieses als Beleg seiner eigenen Argumentation gelten kann. Am Ende fordert er, man solle sich an „Recht und Gesetz“ halten und bezieht sich dabei auf den „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“. Darin steht z. B. auf Seite 88/89: „Vor dem Hintergrund von Debatten um den rechtmäßigen Erwerb und Besitz von Sammlungsgegenständen, um Raub- und Beutekunst, illegalen Kunst- und Antikenhandel und ethische Standards sollten Museen Provenienzforschung grundsätzlich als moralische Pflicht sowie als Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Sammlungsgut verstehen.“ Es wird also der Umgang gefordert, den Jongen kritisiert. Weiter heißt es dort: „Provenienzforschung sollte nicht erst erfolgen, wenn eine Rückgabeforderung vorliegt, sondern vom Museum idealerweise laufend und proaktiv geleistet werden.“ Ein Punkt, den Jongen in seiner Ansprache scharf kritisierte. Völlig konterkariert wird sein Verweis auf den Leitfaden mit dem darin aufgeführten Satz auf Seite 74: „Die derzeit geltende Rechtsordnung – dies gilt sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht – hält keine geeigneten Instrumente zur Klärung von Eigentumsfragen rund um Erwerbungen aus kolonialen Kontexten bereit.“ – Es gibt also kein „Recht und Gesetz“, wodurch in diesem Falle die moralische Verpflichtung auf Grundlage der Menschenrechte greift und sozusagen eine rechtliche Vorfeldfunktion einnimmt.
Der Versuch der AfD, die Provenienzforschung kolonialer Kontexte als ideologiebetrieben zu diskreditieren und dadurch zu delegitimieren, scheitert an den fragmentarisch aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, die den Anschein von wissenschaftlicher Seriosität erwecken sollen. Jongens Aussagen offenbaren ein zutiefst geschichtsrevisionistisches Weltbild, das sich einer kritischen Reflexion mit der musealen Sammlungsgeschichte widersetzt. Provenienzforschung im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Verbrechen der Vergangenheit wird von der AfD abgelehnt. Der bildungs- und kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im sachsen-anhaltinischen Landtag, Hans-Thomas Tillschneider, spricht in Bezug auf die „sogenannte Provenienzforschung“ sogar von einer „sinnlosen Verpulverung“ von Ressourcen, „überflüssiger Forschung“ und fordert eine Zuwendung zur Zukunft. Geradezu zynisch formuliert er seine Kritik am präventiven Ansatz der Provenienzforschung, nämlich dass geforscht werde, „ohne dass Restitutionsansprüche geltend gemacht werden.“[17] Dabei ist gerade der präventive Ansatz Kern der Provenienzforschung, denn die Nachkommen der Opfer historischer Unrechtskontexte können aufgrund der Verfolgungsgeschichte ihre enteigneten Besitztümer nicht mehr rekonstruieren. Genau deshalb gibt es z. B. für die NS-Raubgutforschung die Washingtoner Prinzipien. Für Kulturgüter mit kolonialen Unrechtkontext sei auf den Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verwiesen.
Die AfD ist eine Partei mit nationalistischer und völkischer Programmatik. Ein verantwortungsbewusster, reflektierter Umgang mit den Verbrechen der Vergangenheit ist nicht erwünscht, denn er konterkariert das geschichtsrevisionistische Narrativ der extremen Rechten, das historische Unrechtskontexte als „Schuldkult“ diffamiert. Im Vergleich dazu wird die Provenienzforschung zu SBZ/DDR-Unrecht gerne instrumentalisiert, um durch Gleichsetzungsansprüche mit der NS-Zeit diese zu relativieren. Für die Raubgutforschung mit kolonialen oder NS-Kontext würde eine Regierungsbeteiligung der AfD höchstwahrscheinlich das Ende bedeuten.
[1] Vgl. z. B. https://www.lvz.de/Nachrichten/Politik/Die-Macht-der-Neuen-Rechten (5.9.2019).
[2] Vgl. https://www.zeit.de/2018/08/marc-jongen-afd-kulturbetrieb-entsiffung-aussage/komplettansicht (5.9.2019).
[3] Vgl. z. B. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/petr-bystron-bayerischer-verfassungsschutz-beobachtet-afd-landeschef-a-1143886.html (5.9.2019).
[4] Vgl. z. B. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/die-afd-rueckt-noch-weiter-nach-rechts_aid-19360739 (5.9.2019).
[5] https://www.derwesten.de/panorama/afd-mann-will-sich-tolerant-geben-und-scheitert-grandios-id217047701.html (5.9.2019).
[6] Vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/014/1901444.pdf (5.9.2019).
[7] Vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19092.pdf, S. 11045 f. (5.9.2019).
[8] Regina Wonisch, Reflexion kolonialer Vergangenheit in der musealen Gegenwart? Kuratorische Herausforderungen an der Schnittstelle von ethnologischen Museen und Kunst, S. 15 (https://www.ifa.de/wp-content/uploads/2019/05/ifa_study_Wonisch_Reflexion-kolonialer-Vergangenheit.pdf; 5.9.2019).
[9] Vgl. Bente Gießelmann, Robin Heun, Benjamin Kerst et al., Handwörterbuch rechtsextremer Kampfbegriffe, Schwalbach/Ts 2016, S. 269-281.
[10] https://www.afdbundestag.de/jongen-umgang-mit-kolonial-kunst-zeugt-von-moralischem-groessenwahn/ (5.9.2019).
[11] Ebd.
[12] So der Wortlaut der Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag (Drucksache 19/767) vom 12.2.2019, die u. a. Harald Weyel gemeinsam mit Markus Frohnmaier in Bezug auf die „Rückführung deutscher Kunstschätze und Kulturgüter aus Polen, Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion“ stellte.
[13] Vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19083.pdf (18.9.2019), S. 9777-9778.
[14] Vgl. https://www.erklaerung2018.de/ (18.9.2019).
[15] Vgl. https://www.zeit.de/2013/50/politisches-buch-alain-finkielkraut/komplettansicht (18.9.2019).
[16] Im Wortlaut heißt es: „D’où, également, l’utilisation de méthodes relevant d’un terrorisme intellectuel qui rappelle ce que le stalinisme avait naguère fait subir aux intellectuels européens les plus clairvoyants.“ Vgl. https://www.lepoint.fr/politique/le-decolonialisme-une-strategie-hegemonique-l-appel-de-80-intellectuels-28-11-2018-2275104_20.php (18.9.2019).
[17] https://www.afdfraktion-lsa.de/afd-mehr-geld-fuer-unsere-museen/ (5.9.2019).
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RR (30. März 2020). Welches Verhältnis hat die AfD zur Provenienzforschung? Eine Analyse am Beispiel einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. RETOUR. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/todx