Von Elisabeth Geldmacher
Auf ihrer Homepage benennt die sächsische Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die „Erinnerungskultur zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der DDR-Vergangenheit“[1] als einen ihrer Schwerpunkte in der Kulturpolitik. Zwar findet Provenienzforschung keine direkte Nennung im Landtagswahlprogramm 2019 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jedoch werden die Bedeutung politisch-historischer Bildung besonders zur deutschen Vergangenheit im 20. Jahrhundert, die Stärkung der Ausstattung von Einrichtungen, die Erinnerungsarbeit leisten,[2] sowie die Förderung von „Transparenz hinsichtlich der Erwerbungsgeschichte der Objekte“[3] in den Ethnologischen Sammlungen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden angeführt. Provenienzforschung, also die Untersuchung der Herkunft von Objekten in Kultureinrichtungen, bildet eine Facette der Aufarbeitung von Unrechtskontexten in der jüngsten Zeitgeschichte. Es stellt sich die Frage, ob und wie sich Provenienzforschung als Bereich der Erinnerungskultur in der Praxis der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – abgebildet durch Anfragen und Anträge – widerspiegelt.
In den letzten beiden Wahlperioden stellte ausschließlich die Abgeordnete Dr. Claudia Maicher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den Themen koloniales Raubgut und human remains kleine Anfragen im Sächsischen Landtag.[4] Diese wurden immer paarweise gestellt: In einer Anfrage thematisierte die Fraktion den Umgang mit human remains an staatlichen Einrichtungen – also deren Erforschung und Verwendung in Ausstellungen, deren Zugänglichkeit für bspw. Personen aus Herkunftsgesellschaften sowie die diesbezügliche personelle wie finanzielle Ausstattung der Häuser. In der zweiten Anfrage wollte die Abgeordnete den aktuellen Stand zum Kontext Rückforderungsbestrebungen und -anfragen sowie zu durchgeführten Restitutionen einholen. Dabei erfragte sie keineswegs nur Zahlen z. B. von Restitutionsfällen, sondern hinterfragte, inwiefern die Regierung des Freistaates Sachsen den Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an ihren Kultureinrichtungen umsetzt und wie Restitutionen in die Wege geleitet werden. Als Voraussetzung für die wissenschaftliche Erforschung und potenziellen Vorbereitungen von Rückgaben wurde dabei immer die (nicht immer vorhandene) Infrastruktur an den Kultureinrichtungen einbezogen.[5]
Ohne die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen an den einzelnen Häusern ist Provenienzforschung nicht möglich – unabhängig davon, ob zu den Unrechtskontexten des Kolonialismus, des Nationalsozialismus oder der Nachkriegszeit (Sowjetische Besatzungszone, DDR). Dem Thema der notwendigen Infrastruktur widmete sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut in einem Antrag im März 2019,[6] dem eine Kleine Anfrage im Dezember 2018[7] vorausgegangen war. In der Landtagssitzung am 22. Mai 2019 nahm die Abgeordnete Maicher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (wie auch die Staatsregierung und die weiteren Fraktionen) Stellung zum eingereichten Antrag.[8] Im Gegensatz zu den bisherigen Anfragen bezogen sich die beiden Parlamentsdokumente explizit auf NS-Raubgutforschung an (öffentlichen) Bibliotheken in Sachsen. Ein Grund für dieses neue Thema war möglicherweise der Appell an Bund, Länder und Kommunen bei und nach der Berliner Konferenz zum 20-jährigen Jubiläum der „Washingtoner Erklärung“, die Umsetzung von NS-Raubgutforschung intensiver zu unterstützen.[9] Anderseits stand im September 2019 die Landtagswahl in Sachsen bevor, sodass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ggf. mit diesem Antrag zum Themenkomplex Erinnerungskultur positionieren wollte. Im Folgenden sollen diese Anfrage und der Antrag und damit die Positionierung der Fraktion zur Provenienzforschung dahingehend analysiert werden, welche inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt, wie bestehende Strukturen bewertet sowie welche Leerstellen und Bedarfe thematisiert werden.
Die Kleine Anfrage zum „Stand Provenienzforschung und Restitution in sächsischen Bibliotheken“ bündelt die Themen personelle Ausstattung, verdächtige sowie erwiesene Raubgutfälle und Anzahl der Restitutionen im Vergleich zu jenen Anfragen der vergangenen Jahre zu kolonialem Raubgut. Die erste Frage zielt auf die finanzierten Stellen im Projekt „Daphne“, das 2008 als Erfassungs-, Inventarisierungs- und Provenienzprojekt an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (bis voraussichtlich Ende 2020) und an der SLUB Dresden (bis 2013) von der Landesregierung initiiert worden war. Zwar wird durch diese Frage das Ungleichgewicht der durch die Sächsische Regierung geförderten Provenienzforschung an Museen und Bibliotheken sichtbar. Ein Stand der personellen wie finanziellen Ausstattung der sächsischen Bibliotheken kann jedoch anhand einer Abfrage der Ausgangslage an nur zwei Kultureinrichtungen nicht ermittelt werden. In den weiteren Fragen werden Funde von NS-Raubgut und diesbezüglich durchgeführte Restitutionen bzw. andere faire und gerechte Lösungen erfragt. Das hierbei verwendete Wort „NS-Raubgutfund“ impliziert eine abgeschlossene Provenienzrecherche, deren Ergebnis erwiesenes NS-Raubgut darstellt. Außer Acht gelassen wird durch diese Begriffsverwendung, dass zum Stand der NS-Raubgutforschung auch offene Fälle, noch nicht begonnene Recherchen sowie als nicht verdächtig ermittelte Provenienzen zählen. Um Aussagen darüber treffen zu können, „wie viel man bereits bei NS-Provenienzforschung erreicht hat“, bedarf es eines „Ausgangswertes“. Dies wäre im Fall von NS-Raubgutforschung eine Übersicht über alle sächsischen Bibliotheken, die potenziell verdächtige Bestände – also Objekte mit einer Entstehungszeit vor 1945 und einem Zugangsdatum nach dem 30. Januar 1933 – aufweisen.
Grundsätzlich gilt es hierbei, den Charakter der (sächsischen) Bibliothekslandschaft zu berücksichtigen. Diese lässt sich in zwei Sparten unterteilen: Es gibt 43 Wissenschaftliche Bibliotheken in Trägerschaft des Freistaates Sachsen sowie 450 Öffentliche Bibliotheken in kommunalen Trägerschaften. In Leipzig befindet sich außerdem die Deutsche Nationalbibliothek als Institution des Bundes. Da die Sächsische Regierung in erster Linie für Einrichtungen in Trägerschaft des Freistaates Sachsen antworten kann, konnten die in der kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erfragten Fakten nicht den tatsächlichen Stand der Provenienzforschung wiedergeben.
Um einen realen Status quo von Provenienzforschung an sächsischen Bibliotheken zu erhalten, muss die Unterscheidung der Bibliothekslandschaft nach dem föderalen System außer Acht gelassen und der Fokus auf jene Bibliotheken mit potenziell verdächtigen Beständen gelegt werden. Anhand der Fragen der Kleinen Anfrage konnte kein aktueller Stand der Provenienzforschung an sächsischen Bibliotheken ermittelt werden. Inwiefern die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Leerstellen durch zielführende Fragen in ihrem Antrag vom März 2019 behebt und dadurch die tatsächliche Lage der Provenienzforschung erfragt, soll dessen Analyse zeigen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konzentriert sich in ihrem Antrag „Erforschung und Rückgabe von NS-Raubgut an öffentlichen Bibliotheken in Sachsen voranbringen“ auf die bisher nicht erfragte Situation der NS-Provenienzforschung an öffentlichen Bibliotheken und die dort vorhandenen Strukturen. Die bisherigen Maßnahmen des Freistaates Sachsen in Form des „Daphne“-Projektes erkennt sie an,[10] sieht aber aufgrund verschiedener Problemlagen weitere Verantwortung zum Handeln bei der Sächsischen Staatsregierung. Die Fraktion fordert von ihr, ein Forschungsprogramm an sächsischen Bibliotheken zur Provenienzforschung aufzulegen, das von einer neu einzurichtenden Koordinierungsstelle an der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken geleitet werden soll. Als Aufgabenschwerpunke dieser Koordinierungsstelle formuliert die Fraktion die Umsetzung von Erstcheck-Projekten, die Ermittlung des eigentlichen Forschungsbedarfs, die Unterstützung öffentlicher Bibliotheken bei Beantragung von Drittmittelprojekten, bei Dokumentation und Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie bei Öffentlichkeitsarbeit oder Ausstellungen. Des Weiteren fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sich die Staatsregierung vermehrt für die juristische Beratung bei der Erbenermittlung verantwortlich zeigt und die Kommunen hierbei unterstützten soll.[11] Als Gründe für die Forderungen benennt die Fraktion die Verantwortung Sachsens, das Unrecht der jüngeren Zeitgeschichte aufzuarbeiten und im Sinne der „Washingtoner Erklärung“ (1998) und der „Gemeinsamen Erklärung“ (1999) Restitutionen oder faire und gerechte Lösungen einzuleiten.[12] Zwei Problemfelder werden skizziert, die den geforderten Handlungsbedarf auslösen: 1) Die Struktur von Drittmittelprojekten, über die in Sachsen vorrangig bisher NS-Provenienzrecherchen umgesetzt wurden, ist aufgrund der Befristung im Verhältnis zum Untersuchungsgegenstand nicht ausreichend.[13] 2) Die ebenfalls in der „Gemeinsamen Erklärung“ angesprochenen Kommunen bedürfen bei der Verwirklichung von Provenienzforschung an ihren Häusern der Unterstützung durch die Staatsregierung.[14]
In der Landtagssitzung am 22. Mai 2019, bei der über den Antrag beraten wurde, weist Claudia Maicher die bisherige Argumentationslinie der Staatsregierung als „technokratisch“ zurück: Das Förderprogramm des Bundes, das Engagement von Akteuren in Sachsen sowie die Förderung von öffentlichen Bibliotheken durch das Kulturraumgesetz genügten nicht, um den Forschungsbedarf ermitteln und umsetzen zu können.[15] Auch wenn die bisherigen NS-Raubgutrecherchen an der Universitätsbibliothek (UB) Leipzig, der SLUB und der Stadtbibliothek Bautzen honoriert werden, spricht sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mehr Provenienzprojekte aus, um dem eigentlichen Forschungsbedarf gerecht werden zu können.[16] Die Installation einer Koordinierungsstelle an der Landesfachstelle für Bibliotheken mit den o. g. Aufgaben entspräche einer Maßnahme, welche zum Erreichen der Ziele – NS-Raubgutforschung in Sachsen, Restitutionen fördern und die Aufarbeitung öffentlich sichtbar zu machen – beitragen würde.[17]
Der Vorschlag einer Koordinierungsstelle für Provenienzforschung an der Landesfachstelle für Bibliotheken gleicht der bestehenden Lösungsvariante für die nichtstaatlichen Museen in Sachsen. Für Letztere steht die Landesstelle für Museumswesen als Ansprechpartnerin auch zum Thema „Provenienzforschung“ zur Verfügung, indem sie interessierten Museumsmitarbeitenden Erstberatung, Unterstützung bei Drittmittelanträgen und Öffentlichkeitsarbeit anbietet.[18] Diese Struktur einer zentralen Anlaufstelle wurde bereits in anderen Bundesländern etabliert, wobei diese vorrangig für Museen zuständig sind.[19] Dass solche Koordinierungsstellen positiv auf die Umsetzung von Provenienzprojekten – vor allem von Erstcheck-Projekten – wirken, zeigt die Projektstatistik der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK): An allen 13 Erstcheckprojekten waren Koordinierungsstellen für Provenienzforschung oder Landesverbände beteiligt, in sieben Fällen führten diese Projekte zur Ermittlung des Forschungsbedarfs zu weiterführenden langfristigen Provenienzprojekten.[20] Die Notwendigkeit einer Mittlerstelle verdeutlichen erste Untersuchungen, welche die Ausgangssituationen für Provenienzforschung in personeller, technischer sowie finanzieller Hinsicht an Museen und Bibliotheken im urbanen und ländlichen Raum beleuchten.[21] Sowohl für die sächsischen als auch die nordrheinwestfälischen Kultureinrichtungen gilt, dass bspw. in Ein-Mann-Betrieben, bei unzureichender digitaler Inventarisierung sowie in Anbetracht aller zu erfüllenden Aufgaben die spezielle wissenschaftliche Tätigkeit Provenienzforschung nicht möglich ist. Insofern entsprechen die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochenen Kritikpunkte der Realität an sächsischen Bibliotheken. Der Lösungsvorschlag einer Koordinierungsstelle lehnt sich an bewährte Strukturen sowohl in Sachsens Museumslandschaft als auch in anderen Bundesländern an, greift existierende Problemfelder für NS-Raubgutforschung an sächsischen Bibliotheken auf und würde vermutlich zu deren Lösung führen. Als Schritt zu einer möglichst flächendeckenden Provenienzforschung an sächsischen Bibliotheken sind diese Forderungen zu begrüßen. Auf längere Sicht sollte der Frage nachgegangen werden, was den häufig anzutreffenden Projektstrukturen entgegengesetzt werden kann. Wie im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbst kritisiert, reichen befristete Stellen und begrenzte Untersuchungsgegenstände nicht aus, um dem Forschungsbedarf gerecht zu werden, wie die unbearbeiteten Fälle an der UB Leipzig, der Stadtbibliothek Bautzen und der SLUB Dresden nach Beendigung der bisherigen Projekte zeigen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Sächsischen Landtag nicht beschlossen.[22] Die bei den Verhandlungen geführte Diskussion scheint trotzdem ihren Niederschlag gefunden zu haben: Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 wird eben jene im Antrag vorgeschlagene Struktur – eine Koordinierungsstelle für Provenienzforschung an der Landesfachstelle für Bibliotheken in Sachsen – angekündigt.[23] In diesem Sinne kann vor allem der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als wichtiger Schritt für die Etablierung von NS-Raubgutforschung an öffentlichen Bibliotheken in Sachsen gewertet werden.
[1] Vgl. http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/themen/kultur/?L=0 (31.3.2020).
[2] Vgl. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen, Weltoffen. Ökologisch. Gerecht. Programm zur Landtagswahl 2019 in Sachsen, 1./2. März 2019, S. 122.
[3] Ebd., S. 120.
[4] Vgl. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Umgang mit menschlichen Gebeinen im Besitz staatlicher
Kultureinrichtungen (Kleine Anfrage, Drucksache 6/3622), 17.12.2015; Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Restitution menschlicher Gebeine im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen (Kleine Anfrage, Drucksache 6/3623), 17.12.2015; Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nachfragen zu Drs. 6/3622 Umgang mit menschlichen Gebeinen im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen (Kleinen Anfrage, Drucksache 6/4260), 16.2.2016; Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nachfragen zu Drs. 6/3623 Restitution menschlicher Gebeine
im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen (Kleine Anfrage, Drucksache 6/4261), 16.2.2016; Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Menschliche Gebeine im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen (Kleine Anfrage, Drucksache 6/8146), 19.1.2017; Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rückforderungen menschlicher Gebeine im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen (Kleine Anfrage, Drucksache 6/8147), 19.1.2017.
[5] In der Kleinen Anfrage, Drucksache 6/4260 wird bspw. explizit die personelle Ausstattung für die Betreuung von human remains in universitären Sammlungen in Sachsen erfragt.
[6] Vgl. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Erforschung und Rückgabe von NS-Raubgut an öffentlichen Bibliotheken in Sachsen voranbringen (Antrag, Drucksache 6/17064), 15.3.2019.
[7] Vgl. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stand Provenienzforschung und Restitution in sächsischen Bibliotheken (Kleine Anfrage, Drucksache 6/15999), 21.12.2018.
[8] Vgl. Tagesordnungspunkt 5. Erforschung und Rückgabe von NS-Raubgut an öffentlichen Bibliotheken in Sachsen voranbringen. Drucksache 6/17064, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Stellungnahme der Staatsregierung. In: Plenarprotokoll Sächsischer Landtag, 6/94(1), S. 9209-9217.
[9] Vgl. z. B. Veranstaltungsdokumentation der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) zur Konferenz „20 Jahre Washingtoner Prinzipien: Wege in die Zukunft“; Pressemitteilung des DZK „Fazit der Fachkonferenz „20 Jahre Washingtoner Prinzipien: Wege in die Zukunft“, 29.11.2018; Brigitte Werneburg: Fair und gerecht das Werk, die Frau mit grünem Button. In: die tageszeitung, 29.11.2018, S. 16; Olga Kronsteiner: NS-Raubkunst: 20 Jahre Washingtoner Erklärung mit durchwachsener Bilanz. In: Der Standard, 11.12.2018, S. 1.
[10] Vgl. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Antrag, Drucksache 6/17064, 15.3.2019, S. 3.
[11] Vgl. Ebd., S. 1-2.
[12] Vgl. Ebd., S. 2.
[13] Vgl. Ebd.
[14] Vgl. Ebd., S. 3., Plenarprotokoll Sächsischer Landtag, 6/94(1), S. 9210 und S. 9217.
[15] Vgl. Plenarprotokoll Sächsischer Landtag, 6/94(1), S. 9209 f.
[16] Vgl. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Antrag, Drucksache 6/17064, 15.3.2019, S. 3.
[17] Vgl. Ebd., S. 4; Plenarprotokoll Sächsischer Landtag, 6/94(1), S. 9210 und S. 9217.
[18] Vgl. https://www.museumswesen.smwk.sachsen.de/3501.htm (31.3.2020).
[19] Vgl. Netzwerk Provenienzforschung in Niedersachsen, Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern, Museumsverband Brandenburg, Zentrale Stelle für Provenienzforschung in Hessen.
[20] Vgl. Projektfinder des DZK mit dem Filter „Erstcheck“, https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfinder/Projektfinder_Formular.html?gtp=104766_list%253D2&pfQueryString=erstcheck&show_map=0&cl2Categories_Themen=Projektfoerderung&sortOrder=title_text_sort+asc#103278 (31.3.2020).
[21] Vgl. Elisabeth Geldmacher, NS-Raubgut. Zum Stand der Provenienzforschung in Sachsen, Dresden 2019; Landschaftsverband Rheinland, LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit, Museumsberatung (Hrsg.), Provenienzforschung in NRW – Informationen und Empfehlungen für eine systematische, flächendeckende und nachhaltige Provenienzforschung, Köln 2019.
[22] Vgl. Beschlüsse der 92. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 22.5.2019, https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen-protokolle-des-plenums/beschluss/1316?years=2019 (25.3.2020).
[23] Koalitionsvertrag 2019 bis 2024. Erreichtes bewahren. Neues ermöglichen. Menschen verbinden. Gemeinsam für Sachsen, S. 24.
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RR (1. April 2020). Welches Verhältnis hat das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Provenienzforschung? Eine Analyse am Beispiel eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. RETOUR. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/tody
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