Bibliothekarische Provenienzforschung und NS-BĂĽcherraub im Arbeiterhaushalt

von Sophie MĂĽller

Wenn in der breiteren Öffentlichkeit von Provenienzforschung zu NS-Raubgut die Rede ist, stehen spektakuläre Fälle im Vordergrund. Häufig geht es dabei um Gemälde, deren Wert bis zu mehrere Millionen Euro beträgt. Bibliothekarische Provenienzforschung ist geeignet, den Fokus zu erweitern, da neben großen wertvollen Bibliotheken auch Bücher in den Blick rücken, die aus dem Besitz weniger wohlhabender und weniger bekannter Persönlichkeiten stammen, die der nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt waren. Eine wichtige Gruppe stellen Arbeiterinnen und Arbeiter dar.

Das Beispiel Philipp Georg GrĂĽnewald aus Lampertheim am Rhein

Stellvertretend soll hier aus einem vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste geförderten, 2025 abgeschlossenen Forschungsprojekt zu NS-Raubgut an der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt der Fall des Kommunisten Philipp Georg Grünewald aus dem hessischen Lampertheim vorgestellt werden.1 Grünewald wurde 1891 in Lampertheim geboren und wuchs in einer Arbeiterfamilie auf. Er wurde Elektromonteur und begann in der Weimarer Republik, sich aktiv in der KPD und in weiteren kommunistischen Organisationen zu engagieren. So gehörte er neben der Partei unter anderem den proletarischen Freidenkern, der Roten Hilfe und der Revolutionären Gewerkschafts-Opposition an.2 Sein Interesse an politischer und historischer Literatur spiegelte sich in einem umfangreichen Buchbesitz wider: Er verfügte über eine Privatbibliothek zur Arbeiterbewegung, deren Wert er auf 500 RM bezifferte und über die er 1948 anmerkte, dass die Titel, vorwiegend wissenschaftliche und historische Bücher, „jetzt nicht [mehr] zu beschaffen“ seien.3 Ein einziges der Bücher konnte nun im Rahmen des Projekts im Bestand der ULB Darmstadt identifiziert werden. Es handelt sich dabei um den aus dem Russischen übersetzten kommunistischen Titel „Der Fünfjahrplan der UdSSR. Eine Darstellung seiner Probleme“ des ukrainisch-sowjetischen Politikers Grigorij F. Grinko in zweiter Auflage von 1930.4 Es enthält Grünewalds Besitzstempel.

Das Buch gelangte im Herbst 1945 in die Landesbibliothek Darmstadt, als sich der spätere Bibliotheksdirektor Dr. Hans Rasp mit Genehmigung des Regierungspräsidenten beschlagnahmte Bücher aus dem ehemaligen Gebäude des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) und der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Darmstadt aneignete.5

Aufgrund seiner Aktivitäten und Mitgliedschaften sah sich Grünewald nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten schnell mit den Maßnahmen politischer Verfolgung konfrontiert, die im Frühjahr 1933 umgesetzt wurden; zunächst auf der Grundlage der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933. Nach einer vorübergehenden Verhaftung gehörte zu den folgenden Schikanen und der Überwachung, dass sich Grünewald von März bis Mitte Oktober 1933 dreimal täglich bei der Polizei melden musste. Während bei einer Hausdurchsuchung 1933 u.a. ein Radio und Kleidung beschlagnahmt wurden, traf es 1935 seine Arbeiterbibliothek.6 Der Verbleib der Bücher blieb unbekannt, sodass das nun in Darmstadt aufgefundene Buch wohl das einzige Erinnerungsobjekt an Grünewalds erlittene Verfolgung darstellt. 1936 musste er seinen Hausstand in Lampertheim endgültig aufgeben, da er sich gezwungen sah, mit seiner Familie in den Herkunftsort seiner Frau nach Deutsch-Hammer in Schlesien (heute polnisch: Czeszów) überzusiedeln. Von dort kehrte er 1945 wiederum völlig besitzlos als Flüchtling nach Hessen zurück.7

In der Nachkriegszeit wurden nahezu sämtliche Anträge Grünewalds auf Rückerstattung und Entschädigung abgewiesen. Erst 1955 wurde ein Ausgleich für die verlorene Bibliothek in Erwägung gezogen, der jedoch daran scheiterte, dass Grünewald die von der Behörde geforderte „genaue Zusammenstellung [aller Titel] mit Wertangaben für die Bücher“ nicht erbringen konnte. „Entschädigungsfähig“ seien im Übrigen „nur politische Bücher, die seinerzeit deshalb beschlagnahmt wurden, um sie nachträglich zu vernichten“.8 Diese Formulierung, die sich darauf bezog, dass nach § 17 des Entschädigungsgesetzes vom 10. August 1949 eine Entschädigung nur bei „Zerstörung oder Verunstaltung“ des Gegenstands gewährt wurde,9 ging entweder von der Prämisse aus, dass alle politischen Bücher vernichtet wurden, oder, dass Grünewald über eine Vernichtung oder den Verbleib der Bücher hätte Kenntnis haben sollen. Beides traf nicht zu. Auffällig ist, dass die Behörden je nach geltendem Gesetz immer wieder andere Gründe vorbrachten, Grünewald nicht zu entschädigen.10 Erst 1963 wurde ihm eine Entschädigung von 60 DM für eine 1943 vom Amtsgericht Trebnitz wegen des „Umgangs mit Ausländern“ auferlegte Geldstrafe von 300 RM gewährt.11 1976 verstarb Grünewald in Lampertheim. Nachkommen, an die das Buch restituiert werden könnte, sind bisher nicht bekannt.

Biografien wie diejenige Grünewalds haben meist nur in Entschädigungsakten Niederschlag gefunden; andere Zeugnisse über die Person fehlen. Allenfalls in Lokalstudien und Stolpersteinprojekten wird bisweilen auch an weniger bekannte Persönlichkeiten der Orte erinnert.12 Insofern füllt die bibliothekarische Provenienzforschung eine Lücke, indem sie tendenziell den gesellschaftlichen Querschnitt der Verfolgten abbildet, die vom NS-Kulturgutraub betroffen waren.


1 Vgl. zu Lampertheim und der starken Präsenz der Arbeiterschaft und der KPD in der Weimarer Republik: Kyra T. Inachin: Lampertheim in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Lampertheim 1995.

2 Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden HHStAW, 520, BS, GrĂĽnewald Philipp, Meldebogen zur Entnazifizierung, 8.11.1946.

3 Vorläufige Signatur HHStAW, 519/A, Nr. DA 1572, unverzeichnete Entschädigungsakte Grünewald, Schreiben Philipp Grünewald an das Zentralanmeldeamt Bad Nauheim, 6.12.1948, Bl. 1.

4 Grigorij F. Grinko: Der FĂĽnfjahrplan der UdSSR. Eine Darstellung seiner Probleme. 2. Aufl. Wien/Berlin: Verlag fĂĽr Literatur und Politik, 1930. ULB Darmstadt, Signatur 45/3660. Die Schreibweise des Autorennamens Grinko entspricht derjenigen im Buch.

5 Den Prozess der Aneignung von BĂĽchern beschreibt Bibliotheksdirektor Rasp in mehreren Briefen an Geschädigte und Behörden, vgl. Andreas Göller: Die Hessische Landes- und Hochschulbibliothek 1948-1999. Institutionsgeschichte. In: Björn Gebert u.a. (Hrsg.): 450 Jahre Wissen – Sammeln – Vermitteln. Von der Hof- zur Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt 1567-2017. Darmstadt 2017, S. 262-279, hier S. 269; UniA DA, unverzeichneter Bestand der ULB Darmstadt, Ordner Allgemeine Briefe bis 30.4.1951, Schreiben Hans Rasp an Heinz Freitag, 3.5.1946; Schreiben Hans Rasp an Ilse Hoffmann, 1.4.1950, unpag.

6 Vgl. HHStAW, 518, Nr. 54058, Eidesstattliche Erklärung Philipp Grünewald, 14.6.1950, Bl. 11.

7 Vgl. HHStAW, 519/A, Nr. DA 1572, unverzeichnete Entschädigungsakte Grünewald.

8 HHStAW, 518, Nr. 54058, Schreiben Regierungspräsident Darmstadt an Philipp Grünewald, 24.3.1955, unfol.

9 Vgl. Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz, EG) in Hessen, 10.8.1949, in: Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen 1949, S. 101-111, hier S. 104; HHStAW, 518, Nr. 54058, Beschluss des Landgerichts Darmstadt, 10.6.1953, S. 1-5, hier S. 3. Feststellbare Vermögenswerte, heißt es in dem Beschluss, hätten nach dem Rückerstattungsgesetz (REG) geltend gemacht werden müssen. (Ebd.) Umgekehrt war Grünewalds früherer Antrag nach dem REG 1951 mit der gegenteiligen Begründung verworfen worden, dass er seine Ansprüche nach dem EG geltend machen solle. (Vgl. HHStAW, 519/A, Nr. DA 1572, unverzeichnete Entschädigungsakte Grünewald, Schreiben Amt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung Darmstadt an Philipp Günewald, 26.1.1951, unfol.)

10 Noch 1953 war Grünewald als politisch Verfolgter nicht anerkannt, „da seine Ansprüche schon aus anderen Gründen“ abzulehnen seien. (Vgl. HHStAW, 518, Nr. 54058, Bescheid des Regierungspräsidenten Darmstadt, 9.1.1953, Bl. 25.) Zu den Schwierigkeiten, auf die kommunistische Verfolgte während des Kalten Krieges bei der „Wiedergutmachung“ in der Bundesrepublik stießen vgl. Boris Spernol: Im Kreuzfeuer des Kalten Krieges. Der Fall Marcel Frenkel und die Verdrängung der Kommunisten. In: Norbert Frei u.a. (Hrsg.): Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel. Göttingen 2009, S. 203-236; Gotthard Jasper: Die disqualifizierten Opfer. Der Kalte Krieg und die Entschädigung für Kommunisten. In: Ludolf Herbst/Constantin Goschler (Hrsg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland. München 1989, S. 361-384.

11 HHStAW, 518, Nr. 54058, Bescheid des Regierungspräsidenten Darmstadt, 7.6.1963, unfol.; Zitat Beschluss des Landgerichts Darmstadt, 10.6.1953, S. 2.

12 Der Fall GrĂĽnewald ist dort bisher nicht aufgegriffen worden.


Dr. Sophie Müller ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt nach NS-Raubgut an der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, das vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste gefördert wird.


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Sophie MĂĽller (8. April 2026). Bibliothekarische Provenienzforschung und NS-BĂĽcherraub im Arbeiterhaushalt. RETOUR đź ”. Abgerufen am 18. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/1615t


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