
Hermann Göring (1893–1946) schätzte – vermutlich durch Herkunft und Vorbilder geprägt – Kunst besonders; auch, um seinen Status im Dritten Reich herauszustellen. Seine „Sammlung“ umfasste weit mehr als 4.260 Gemälde, Skulpturen, Silber, Gold, Tapisserien, Antiken u.v.m.: zusammengekauft, getauscht, mit zunehmendem Reichtum jedoch auch Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung abgepresst und geraubt. Aus diesem Grund widerstrebt es heute vielen Opfervertretern, in Görings Fall überhaupt von einer „Sammlung“ im herkömmlichen Sinn zu sprechen.
Göring ließ sich von Kunsthistorikern beraten. Sie setzten jüdische Sammler und Händler unter Druck, sie erwarben für ihn, schrieben Inventare. Sie arrangierten die Werke in den Räumen seines Landsitzes Carinhall in der Schorfheide und in Görings Berliner Residenzen. 1945 verlagerten sie einen Großteil der Werke auf Görings Befehl nach Berchtesgaden. Hier plünderten in den letzten Kriegstagen Einheimische, aber auch französische und amerikanische Soldaten die Göring-Züge, bevor die amerikanischen „Monuments Men“ die Werke schließlich sicherten und nach München in den Central Collecting Point brachten. Hier begann nun die große Arbeit der Eigentümersuche und zahlreicher Restitutionen der ersten Stunde.
Beginn der Provenienzforschung 1998 und Vernetzung der ProvenienzforscherInnen untereinander
An diese Arbeit durfte ich im Anschluss an die Washington Conference mit Beginn der Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen 1999 anknüpfen, insbesondere auch, um die damals neuerlich in den Blick gerückten Gemälde aus Görings Besitz auf ihre Vorprovenienzen zu untersuchen. Nicht nur durch die Vernetzung mit den wenigen Kolleginnen und Kollegen, die damals ebenfalls mit Provenienzforschung begannen (wir gründeten zu viert im Jahr 2000 den Arbeitskreis für Provenienzforschung), sondern durch Sichtung von Archivalien und Literatur, die den Alliierten in den Collecting Points nicht zu Verfügung gestanden hatten, konnten neue Erkenntnisse zu Einzelwerken gewonnen und 2004 von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen publiziert werden.
Bessere Forschungslage dank Digitalisierung
Im Jahr 2000 war die Forschungslage noch schwierig genug. Durch die Plünderung und die Verlagerungen der Kunstwerke 1945 waren auch Original-Unterlagen aus Görings Besitz über ganz Europa und bis in die USA zerstreut worden. Erst in jüngster Zeit konnten viele Archivbestände lokalisiert, noch später als Digitalisate ins Internet gestellt und in Datenbanken recherchierbar gemacht werden (z.B. Fold3 und Bundesarchiv). Seit einigen Jahren werden auch Auktionskataloge digitalisiert und sind online durchsuchbar. Kunsthandlungsarchive werden den Forscherinnen und Forschern zugänglich gemacht und die Geschichten der Opfer wie der Akteure des Kunstraubs durch Grundlagenforschung beleuchtet. Die Forschungslage ist daher heute ungleich besser. Erben wie Provenienzforscher können inzwischen belegen, was vor zwanzig Jahren nicht greifbar war. Der Verbleib weiterer Kunstwerke aus Görings Besitz wurde und wird offengelegt und manche Provenienzlücke auch der Gemälde aus der „Sammlung“ Göring lässt sich heute schließen. So konnten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen mehrere Gemälde aus dem Göring-Bestand inzwischen an die Erben der früheren Eigentümer restituieren.
Suche nach fairen und gerechten Lösungen
Doch auch die Beurteilung der Sachverhalte hat sich geändert. Scheiterten Erbenvertreter in den Wiedergutmachungsverfahren der Nachkriegszeit oft bereits an den Fristenregelungen der Alliierten, so sind diese durch die Washington Principles von 1998 außer Kraft gesetzt. Die Nachkriegs-Gesetzgebung der amerikanischen Militärregierung wie die Gesetze der jungen Bundesrepublik – sie können heute Leitsätze für die Beurteilung des Einzelfalls liefern, doch zahlreiche Fragen blieben in den 1950er Jahren unberücksichtigt und harren der Klärung: Wie soll man umgehen mit Kunsthandelsware, wie mit Fluchtgut? Fragen wie diese werden auch durch die Washington Principles nicht geklärt. JuristInnen, beratende Kommissionen und ForscherInnen ringen um Antworten angesichts der Forderung nach fairen und gerechten Lösungen auf moralischer Grundlage.
Nach wie vor offene Fragen
Dies alles betrifft auch Werke aus der „Sammlung“ Göring: Ist ein Kunstwerk allein dadurch, dass es in Görings Besitz war, inkriminiert? Wie gehen wir heute mit Werken um, die Göring im besetzten Ausland vom Kunsthandel erwarb, die im Zuge der „Äußeren Restitution“ hätten zurückgegeben werden müssen und sich heute noch immer in deutschem Museumsbesitz befinden? Was machen wir mit den Objekten, deren Provenienz wir auch heute nicht klären können? Die Diskussion um den richtigen Umgang mit diesem Bestand wird neben der weiteren Forschung zu den Provenienzen und vermutlich weiteren Rückgaben noch lange eine Herausforderung bleiben.
Dr. Ilse von zur Mühlen, Mitbegründerin des Arbeitskreis für Provenienzforschung, 1999–2002 als Provenienzforscherin an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen; u.a. 2012–2017 Erforschung der Skulpturen und Goldschmiedewerke aus Görings Besitz am Bayerischen Nationalmuseum. Seit Juli 2017 bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zuständig für den Erstcheck der vor 1945 entstandenen und seit 1945 erworben Kunstwerke.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
RR (8. April 2020). Die „Sammlung“ Hermann Görings als Herausforderung der Provenienzforschung. RETOUR. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/toes